Weinberge im Siebengebirge Gutachten: 200-Meter-Schutzzaun ist notwendig

SIEBENGEBIRGE · Alle Hoffnungen ruhten auf diesem Termin. Den Durchbruch hat das Gespräch der Gutachter, die sich beim Geologischen Dienst (GD) des Landes Nordrhein-Westfalen über mögliche Felssicherungen am Siegfriedfelsen ausgetauscht haben, allerdings nicht gebracht.

In seiner Bewertung, die am Montag um 14.06 Uhr beim Arbeitsschutz bei der Kölner Bezirksregierung einging und die dem General-Anzeiger vorliegt, stellt der GD vielmehr fest: Ein mobiler, versetzbarer Schutzzaun von 50 Metern Länge, wie ihn der von Winzer Pieper beauftragte Gutachter vorgeschlagen hatte, reicht für die Sicherung nicht aus.

Damit bleibt vorerst alles, wie es ist: Von einer schnellen Hilfe für die Winzer und damit einer Aufhebung des Betretungsverbotes für die Weinberge für die anstehende Lese kann nach wie vor keine Rede sein, besonders da das Gutachten nicht alle Lagen einbezieht. Laut Bezirksregierung wird der Arbeitsschutz nun das Gutachten prüfen.

Wie berichtet, hatten sich die beiden in der Sache beauftragten Gutachter am Dienstag vergangener Woche zu einem Gespräch beim GD getroffen. Dem Termin zugrunde lagen das vom GD beauftragte Gutachten des Büros Düllmann, das im Juli den Arbeitsschutz der Bezirksregierung auf den Plan gerufen und zur Sperrung der Weinberge geführt hatte, und eine Ausarbeitung des Büros Feuerbach im Auftrag von Siebengebirgswinzer Pieper.

Während in dem Feuerbach-Papier ein mobiler Zaun - Kostenpunkt: rund 60 000 Euro - als Lösung genannt wurde, machte das Büro Düllmann weder zu Lösungen, noch zu den Anforderungen an eine Felssicherung Aussagen. Der Termin beim GD in Krefeld sollte hier Klarheit schaffen. Klar ist derweil nur: Die Vorstellungen der Gutachter liegen nach wie vor auseinander. Zwar bestätigt das Büro Düllmann, dass die "zeitlich begrenzte Nutzung" der Weinberge bei der Risikobewertung einzubeziehen und eine temporäre Zaunlösung grundsätzlich denkbar sei.

Problem: Ein 50-Meter-Stück, das mit mehrmaligem Umsetzen 180 Meter Weinberg abschirmen würde, reiche nicht aus, folgert auch der GD. Denn: "Steine können seitlich zufallen und somit verbleibt nur ein schmales, spitzwinkliges Dreieck, in dessen Fläche jeweils gearbeitet werden kann." Und weiter: "Damit überhaupt eine nennenswerte Fläche des Weinbergs geschützt wird, empfiehlt der GD, den Schutzzaun direkt auf einer Länge von 200 Metern aufzubauen."

Auch müsste der Zaun höher sein als vom Büro Feuerbach errechnet; "möglicherweise wurden die Parameter für die Gesteinsform, den Sturzvorgang und die Dämpfung nicht realistisch angenommen", so der GD analog zum Düllmann-Gutachten. Hier seien weitere "nachvollziehbare Steinschlagsimulationen erforderlich". Fazit des Büros Düllmann: Es müsse "von einer Mehrung des zeitlichen und finanziellen Aufwandes ausgegangen werden": Es wird teurer und dauert länger.

Auch hinsichtlich der Lage eines Schutzzaunes gehen die Vorstellungen auseinander. Die Lage eines Zauns an der talseitigen Kante des oberen Weinbergsweges sei "nicht optimal, da er dort von einer Vielzahl von Steinen übersprungen würde", heißt es dazu in der Stellungnahme. "Übereinstimmend mit dem Büro Düllmann empfiehlt der GD eine Lage im oberen Weinberg", sprich: Ein Teil des oberen Weinberges fiele weg.

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