Fall Anna ist Thema im Petitionsausschuss

RHEIN-SIEG-KREIS · Einen Antrag an den Petitionsausschuss des Landes NRW im Zusammenhang mit dem Schicksal des ermordeten Pflegekindes Anna hat jetzt Maria-Luise Streng, Ratsmitglied in Alfter und Kreistagsmitglied für die Freie Unabhängige Wählergemeinschaft (FUW), gestellt.

Sie fordert "ein landes-/ bundesweites Curriculum für Pflegeeltern in der Vollzeitpflege sowie eine Vernetzung der Jugendämter und Kontrollmechanismen bei Missbrauchsfällen". Und sie stellt Fragen an den Petitionsausschuss.

Warum gibt es keine Ausbildung und Zulassung für Pflegeeltern in der Vollzeitpflege?

Till Döring, Pressesprecher beim Landesjugendamt Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), will diese Frage so nicht ganz stehen lassen. Eine Zulassung gebe es, so seine Auskunft auf Anfrage des GA. Die örtlichen Jugendämter seien per Gesetz zur gewissenhaften Prüfung von Bewerbern zur Aufnahme eines Kindes verpflichtet. Dafür stehe den Jugendämtern eine Handreichung des Landesjugendamtes zur Verfügung. Allerdings, das räumt Döring ein, gebe es kein verbindliches, einheitliches Curriculum. Das Landesjugendamt halte ein solches für wünschenswert.

Warum gibt es kein landes-/ bundesweites Netzwerk der Jugendämter zur Vermittlung und Beratung der Pflegeeltern und Behandlung der Problemfälle?

Tatsächlich gebe es dazu keine Rechtsvorschrift, so das Landesjugendamt, allerdings eine Arbeitshilfe mit Verfahrenshinweis. Bewerben sich Interessierte bei Jugendämtern in anderen Kommunen, so solle es selbstverständlich sein, dass beim örtlichen Jugendamt am Wohnsitz der Bewerber nachgefragt wird, ob diese bekannt sind. Dies, so Döring, dürfe zwar nur mit Zustimmung der Pflegeeltern in spe geschehen, aber wenn diese sich weigerten, sei es unwahrscheinlich, dass sie als Pflegeeltern infrage kommen.

Warum gibt es keine Kontrollmechanismen bei angezeigten Missbrauchsfällen?

Diese gebe es seit der Einführung des Paragrafen 8 a Sozialgesetzbuch VIII sehr wohl, so das Landesjugendamt. Demnach ist jedes Jugendamt verpflichtet, jedem in seinem Zuständigkeitsbezirk gemeldeten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung unverzüglich nachzugehen.

Bei Inpflegenahmen durch Jugendämter in anderen Städten empfehle das Landesjugendamt, das örtlich ansässige Jugendamt zu informieren. Allerdings, so Döring, sei eine gegenseitige Informationspflicht derzeit nicht Gesetz. Das LVR-Landesjugendamt habe eine Studie in Auftrag gegeben, die versucht, einheitliche Standards zu vermitteln.

Auf ihr basierend habe vor zwei Jahren eine Fortbildungsreihe für Fachkräfte aus den Pflegekinderdiensten begonnen. Grundsätzlich, so Pressesprecher Döring, werde berechtigte Kritik am Pflegekinderwesen geäußert. "Bei manchen Punkten muss man genauer hinsehen", sagt er, "zum Beispiel bei der Ausbildung." Letztlich komme es darauf an, dass das örtliche Jugendamt prüfe und Pflegeeltern und -kinder begleite - "engmaschig".

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