Kommentar Fall Anna - Frage der Mitschuld

Auch zwei Jahre nach dem grausamen Tod der neunjährigen Anna in ihrer Pflegefamilie bleibt die Frage nach der Mitverantwortung der Behörden unbeantwortet. Nicht erst nach einem eindeutigen Polizeieinsatz in der Wohnung der Pflegeeltern hätten die Mitarbeiter des Jugendamtes reagieren müssen, meint dazu auch ein externer Gutachter. Sie taten es nicht.

Eine mögliche, strafrechtlich relevante, Verantwortung scheint die Staatsanwaltschaft auf Jugendamts-Seite derzeit nur bei der Sachgebietsleiterin, bei der alle Fäden zusammenliefen, zu sehen - die Ermittlungen gegen sie dauern an. Gegen drei weitere Beschuldigte wird die Ermittlungsbehörde sie einstellen. Das mag juristisch richtig sein. Disziplinarisch lässt sich diese Frage längst nicht so einfach beantworten, zumindest im Fall des ehemaligen Jugendamtsleiters.

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