Bad Honnef Busfahrer nach Vorfall mit autistischem Jungen verurteilt

Bonn/Bad Honnef · Durch das Fahrverhalten eines Busfahrers in Bad Honnef ist ein autistischer Skater bedrängt und zu Fall gebracht worden. Vor Gericht ging es auch um eine mögliche Absicht. Nun wurde der 51-Jährige verurteilt.

Busfahrer versus Skater: In dem aufsehenerregenden Fall ist es am Ende nicht mehr zu einem Ortstermin an der Berck-sur-Mer-Straße in Bad Honnef gekommen, wie es ursprünglich von der Bonner Amtsrichterin vorgeschlagen worden war. Denn zu gravierend war der Vorwurf, der einem Honnefer Busfahrer gemacht worden war. Am 4. Oktober 2017 war der 51-Jährige mit dem Vorderreifen seines Linienbusses auf den Bürgersteig gefahren und hatte auf diese Weise einen jungen Skater bedrängt und zu Fall gebracht.

Da der 19-jährige Schüler sich wiederholt über den Busfahrer geärgert und sich bei dessen Chef beschwert hatte, hatte er den Verdacht, dass der Mann damals absichtlich auf ihn losgefahren war, um sich zu rächen. Nicht zuletzt auch, weil der Busfahrer nach dem Unfall nur kurz gestoppt und ihn angelächelt habe, um dann, statt dem Gestürzten zu helfen, ungerührt weiterzufahren.

Vorsatz ist nicht nachzuweisen

Einen bösartigen Racheakt konnte das Amtsgericht nach weiteren Zeugenaussagen dem angeklagten Fahrer aber nicht nachweisen – auch nicht, dass er seinen Bus vorsätzlich auf den Jungen, der eine Form von Autismus hat, gesteuert haben soll. Schließlich wurde der Familienvater nicht, wie ursprünglich angeklagt, wegen gefährlicher, sondern wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 2250 Euro Geldstrafe verurteilt.

Eingeschlossen in die Strafe sind zwei Unfallfluchten. Denn er ließ den 19-Jährigen, der bei dem Sturz einen Bänderriss erlitt und seitdem keinen Sport mehr machen kann, liegen. Und auch bei einem weiteren Fall vier Tage später entfernte sich der 51-Jährige vom Unfallort: Am 9. Oktober 2017 hatte er mit seinem Bus ein parkendes Auto gerammt, dann zwar gestoppt, aber nur um einem Zeugen zu erklären, dass er den Unfall nicht begangen habe.

"Angeklagte ist bereits genug bestraft"

Dann hatte er wieder Gas gegeben. Der Angeklagte bestritt diese Vorwürfe zunächst vehement, wurde aber von einem Verkehrsgutachter widerlegt. In beiden Fällen, so der Sachverständige vor Gericht, habe er fraglos den Unfall verursacht. Am Ende gab es ein glimpfliches Urteil für den Busfahrer, denn hätte man ihm Vorsatz nachgewiesen, hätte er sogar mit einer Haftstrafe über sechs Monate rechnen müssen.

„Allerdings ist der Angeklagte bereits genug gestraft“, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts: Der 51-Jährige hatte wegen der beiden Vorfälle Anfang des Jahres seinen Job als Busfahrer verloren, nachdem ihm der Führerschein vorläufig entzogen worden war. Die Führerscheinsperre hat das Gericht noch einmal um drei Monate verlängert. Das Urteil ist rechtskräftig.

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