Wasserschutzgebiet Bezirksregierung Köln weist Areal in Bad Honnef aus

BAD HONNEF · Die Bezirksregierung Köln hat ein Wasserschutzgebiet in Bad Honnef festgesetzt. Die Verordnung ist am 1. Januar in Kraft getreten und gilt 40 Jahre, teilt die Bezirksregierung mit.

Das Wasserschutzgebiet diene dem Schutz der Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Lohfelder Straße der Bad Honnef AG (BHAG), die das gesamte Stadtgebiet der Stadt Bad Honnef und der Verbandsgemeinde Unkel in Rheinland-Pfalz mit Trinkwasser versorgt.

Auf Eigenheimbesitzer in Bad Honnef, deren Grundstücke in dem Gebiet liegen, kommt damit nun per NRW-Recht die Pflicht der Dichtheitsprüfung ihrer Kanäle zu. Laut städtischem Abwasserwerk sind 350 Grundstücke von dieser Prüfpflicht betroffen.

Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich, wie berichtet, auf den südlichen Teil der Stadt Bad Honnef und den nördlichen Teil der Ortsgemeinde Rheinbreitbach. Nach der Offenlage bei der Stadtverwaltung Bad Honnef und der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel waren 128 private Einwendungen gegen die Ausweisung eingagengen.

Laut Bezirksregierung hatten Bürger in der Mehrzahl Bedenken wegen sinkender Grundstückswerte geltend gemacht und wegen eingeschränkter Nutzung von Erdwärme. Das Schutzgebiet gliedert sich in drei Zonen, in denen abgestufte Regelungen gelten. Aus der Verordnung resultieren Bestimmungen zur Bauleitplanung, zu Abwasser und Kanalisation, zu wassergefährlichen Stoffen und zur Landwirtschaft.

Durch die Regelungen soll das Trinkwasser vor Schadstoffbelastung geschützt werden. Für den nordrhein-westfälischen Teil gilt: Private Abwasserleitungen dort müssen nun innerhalb von sieben Jahren überprüft werden. Die Verordnung kann bei der Stadt Bad Honnef, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und der VG Unkel während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Weitere Infos unter www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ service/amtsblatt/archiv_2013/index.html.

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