Geplante Neugestaltung Beirat stimmt Planung für Insel Grafenwerth zu

Bad Honnef · Die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises sieht keine Konflikte mit dem Artenschutz und hat den Planungen für die Insel Grafenwerth zugestimmt. Zuvor hatte der BUND die Inselpläne kritisiert.

 Eine Baumgabel im Gegenlicht auf der Insel Grafenwerth.

Eine Baumgabel im Gegenlicht auf der Insel Grafenwerth.

Foto: Frank Homann

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises hat mehrheitlich der Freianlagenplanung auf der Insel Grafenwerth zugestimmt. Die Behörde beabsichtige daher, der Stadt Bad Honnef eine Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen.

Wie berichtet, will Bad Honnef die Insel im nördlichen und westlichen Bereich neu gestalten. Im ersten Bauabschnitt, der noch in diesem Jahr beginnen soll, wird die Nordspitze mit einem barrierefreien Rundweg eingefasst. In den innenliegenden Flächen sollen neue Spiel- und Ruhebereiche errichtet und mit Wegen erschlossen werden. Im zweiten Bauabschnitt wird die Promenade am Westufer verschmälert und mit einem neuen Belag versehen. In Höhe des Freibadzugangs ist eine Sitzstufenanlage zum Rhein geplant. Im dritten Abschnitt sollen im Umfeld des Mineralbrunnens neue Sportflächen und eine kleine Bühne entstehen.

Keine Auswirkungen zu befürchten

Das von der Stadt beauftragte Planungsbüro stellte das Vorhaben bei der Sitzung in Siegburg vor. Die Untere Naturschutzbehörde hatte dem Beirat zuvor mitgeteilt, dass sich bei der Prüfung der beigebrachten Gutachten keine Konflikte mit dem Artenschutz ergeben hätten. Von der Planung seien ebenfalls keine nachhaltigen und nachteiligen Auswirkungen auf das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet zu befürchten.

Wie berichtet, hatte es Kritik vom BUND an den Inselplänen gegeben. Die Untere Landschaftsbehörde stellte fest, der Eingriff in Natur und Landschaft werde durch die Pflanzung von 15 Bäumen, die Teilentsiegelung der Promenade und durch die Umwandlung einer Rasenfläche in eine Auenwiese mit extensiver Pflege in einer Größe von 5930 Quadratmetern ausgeglichen. Die Modernisierung der Insel als wichtiger Naherholungsraum für die Stadt sei von öffentlichem Interesse.

Eine Ausnahme ist die geplante Sitztreppenanlage im FFH-Gebiet. Für diese ist eine wasserrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Köln notwendig. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch die Höhere Naturschutzbehörde beteiligt und mit der Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens beauftragt.

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