Kreis sieht Gefahr für Trinkwasser Räumungsfrist für Pferdehalter in Bad Honnef

Selhof · Ein Schatten fällt auf die Idylle für Pferdehalter im Selhofer Feld: Obwohl es vor einigen Wochen noch so ausgesehen hatte, als könne die Tierhaltung dort für weitere drei Jahre geduldet werden, soll damit ab 31. Juli definitiv Schluss sein.

 Ende Juli ist die Idylle vorbei: Die Pferdehaltung im Selhofer Feld ist untersagt.

Ende Juli ist die Idylle vorbei: Die Pferdehaltung im Selhofer Feld ist untersagt.

Foto: Frank Homann

Nachdem der Rhein-Sieg-Kreis Bedenken angemeldet hatte, hat die Stadt Bad Honnef nun den Eigentümern diese Frist gesetzt, die Parzellen zu räumen. Damit wird aller Voraussicht nach eine Ordnungsverfügung wirksam, die vor drei Jahren erlassen und zunächst ausgesetzt worden war. Vorerst ausgenommen ist der Hundespielplatz. Die Prüfung dazu dauere an, teilte die Stadt auf GA-Anfrage mit.

Die Stadt hatte vor drei Jahren bereits die Verfügung erlassen, die Parzellen zu räumen. Nachdem ein Antrag auf Bau eines Weidetierunterstandes eingegangen war, hatten Stadtmitarbeiter die Flächen zuvor in Augenschein genommen – und festgestellt, dass es vier Standorte „nicht nur als Weideplätze mit Unterständen, sondern auch zum Freizeitreiten, zur Reittherapie und als Begegnungsplatz“ gab.

Das ist nach dem Außenbereichserlass NRW von 2006 auf den Flächen aber nicht zulässig. Dennoch beschloss der Planungsausschuss, die Sache bis Ende Juli 2019 zu dulden. Übrigens waren einige Pferdehaltungen schon vor Inkrafttreten des 2006er Erlasses von der Stadt genehmigt worden.

Fakt ist: Im Juli 2016 wurde die Hobbytierhaltung untersagt. Erneut aufs Tapet kam das Thema im März diesen Jahres: Die Verwaltung schlug dem Ausschuss vor, die Duldung um weitere drei Jahre zu verlängern, da das Gebiet ohnehin überplant werden solle. Ein „anhaltender Automatismus von aufeinander folgenden Duldungen“ leite sich daraus aber nicht ab. Ferner sei festgestellt worden, „dass Hobbytierhaltung weiterhin Bestand hat und keiner die über zweieinhalb Jahre genutzt hat, sich um einen alternativen Standort (...) zu kümmern.“

Kreis meldete Bedenken an

Zur Abstimmung über diesen Beschlussvorschlag der Verwaltung kam es nicht: Der Kreis habe Bedenken angemeldet, die es zu klären gelte, so die Stadt. Ergebnis: das Schreiben an die Eigentümer mit der Räumungsfrist. Der Kreis habe wissen lassen, dass „aufgrund der wasser- und bodenschutzrechtlichen Missstände“ Pferdehaltung nicht mehr geduldet werden könne. Die Grundstücke befänden sich im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Lohfelder Straße der Bad Honnef AG.

Tierhaltung sei – wenn überhaupt – nur erlaubt, so lange keine Verletzung der Grasnarbe erfolge. „Wir haben die Duldung 2016 mitgetragen, obwohl die Situation schlecht ist“, bestätigte Kreisumweltdezernent Christoph Schwarz auf GA-Anfrage. Eine weitere Duldung „wäre aber eindeutig zu viel, der Zustand ist nicht tolerabel. Jetzt muss etwas passieren“, so Schwarz. „Wir sind zum Schutz des Trinkwassers verpflichtet und müssen besonders vorsichtig sein bei Eintragungen, die das spätere Trinkwasser belasten.“ Dazu gehörten „flüssige und feste Ausscheidungen“, die einfach so versickerten.

Um eine wasserrechtliche Zulassung zu ermöglichen, wären also größere Umbauten nötig. Das Niederschlagswasser müsste „gefasst und über die bewachsene Bodenzone versickert oder einer kommunalen Kläranlage zugeführt werden“ – auch wenn es „nur“ um drei Jahre gehe, so die Stadt. Selhof-Süd bleibe zugleich planerisches Thema.

Zonen für Wasserschutz, Naturräume und Freizeitnutzung – darunter Pferdehaltung – blieben „wichtiges Thema“. „Die Untersagung der nicht-genehmigten Pferdehaltung bezieht sich auf die aktuelle rechtliche Situation und den Zustand der aktuellen Nutzung.“ Für künftige Nutzungen sei damit „keine Festlegung getroffen“. Klar sei aber auch: Werde jetzt nicht geräumt, drohten Sanktionen.

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