28 barrierefreie Wohnungen Am Bad Honnefer Marienhof wird gebaut

Bad Honnef · Das Gelände des ehemaligen Seniorenheimes Marienhofes wird Wohnquartier: Am Biebrichsweg entstehen vier Häuser mit insgesamt 28 Eigentumswohnungen. Bauherrin ist die Marienhof GmbH & Co. KG, die den Verkauf der Wohnungen auch an Ort und Stelle bewirbt.

Einige der Wohnungen am Biebrichsweg seien auch bereits verkauft, bestätigte Claus Dieter Böllinghaus, Architekt aus Witten, namens der Investoren auf GA-Anfrage. Wann genau mit dem Bau begonnen werden soll, stehe noch nicht fest. Die Vorbereitungen dazu liefen noch, so Böllinghaus. In Kürze sollen die Details zum Projektablauf vorgestellt werden.

Dem Projekt vorausgegangen war unter anderem eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Stadt Bad Honnef. Wie mehrfach berichtet, hatten die Investoren das Gelände vom Erzbistum Köln erworben. Gleich nebenan war zuvor eine moderne Senioreneinrichtung der Cura als Betreiber gebaut worden. 2015 wurde der alte Marienhof, in den zuvor mehrfach Unberechtigte eingestiegen waren, abgerissen. Die Investoren reichten Pläne ein, nach denen der Bau von 22 bis 24 seniorengerechten Wohnungen vorgesehen war. Die Baugenehmigung für dieses Vorhaben wurde Ende 2014 erteilt. Die im Nachgang im Fachausschuss informierte Politik äußerte sich angesichts der Dimension des Projektes erstaunt.

Gericht schob Riegel vor

Zur Umsetzung kamen die Pläne aus anderen Gründen nicht. Denn: Die Investoren reichten Klage ein, in deren Folge das Verwaltungsgericht die Festlegung auf eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ kippte. Die Festlegung auf den Gemeinbedarf war bereits in den 1960er Jahren bei Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt. Da konkret das zuvor praktizierte und auch weiterhin geplante Seniorenwohnen nicht dezidiert festgelegt war, wurde die Festlegung „Gemeinbedarf Senioren“ mittels einer Baulast nachgeholt.

Dem schob das Gericht einen Riegel vor. Im Zuge des Verfahrens wurde der für weitere Teile des Bad Honnefer Tals geltende Bebauungsplan sodann insgesamt einer Überprüfung unterzogen. Ergebnis: Bereits bei der Aufstellung in den 1960er Jahren war ein Verfahrensfehler gemacht worden. Eine lediglich allgemeine Festlegung auf „Gemeinbedarf“ reiche nicht aus, so befand das Verwaltungsgericht – nicht am Marienhof und auch andernorts nicht. Mögliche Folge unter anderem: Überall dort, wo der B-Plan 1 und 1 A bis heute in unveränderter Form gilt, könnte Paragraf 35 des Baugesetzbuches greifen. Zentrale Voraussetzung in diesem Fall ist, dass sich die Bebauung in die „Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“.

Baurecht nicht angetastet

Damit wäre weit mehr Spielraum beim Bauen gegeben, hatte die Verwaltung die Politik im Februar wissen lassen. Nicht betroffen seien alle Bereiche, bei denen es rechtskräftige Bebauungsplanänderungen gebe oder solche bereits eingeleitet worden seien, so etwa an Sankt Josef. Ob und wenn ja welche Auswirkungen sich ergeben könnten, lässt die Verwaltung fachlich prüfen; ein Ergebnis stehe noch aus, so Geschäftsbereichsleiter Städtebau Fabiano Pinto zum GA.

Das Baurecht am Marienhof wurde durch die Änderung nicht angetastet: Die Genehmigung gelte gleichwohl, so die Verwaltung schon im Februar. Entsprechend können am Biebrichsweg schon bald die Bagger rollen. Die 28 Eigentumswohnungen verteilen sich laut Internetseite auf vier Häuser mit je drei Etagen. Zusätzlich sind 28 Tiefgaragenstellplätze, acht oberirdische Stellplätze sowie vier Gästeparkplätze vorgesehen. Die Zwei- bis Drei-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe von etwa 73 bis 157 Quadratmeter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort