Urteil am Bonner Landgericht 31-Jährige legte zwei Brände in Hohenhonnef

BAD HONNEF/BONN · Eine 31-Jährige hat im vergangenen Jahr zwei Brände im Haus Hohenhonnef gelegt. Die Feuerwehr war im Großeinsatz, eine Person war verletzt worden. Nun ist die Frau vom Landgericht Bonn verurteilt worden.

Mit einem Großaufgebot war die Feuerwehr am 26. Januar vergangenen Jahres zum Haus Hohenhonnef ausgerückt. Am späten Nachmittag war dort im Wäscheraum der Wohneinrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung ein Feuer ausgebrochen. Gebrannt hatte die Wäsche in einem Metall-Sortierkorb, die starke Ruß- und Rauchentwicklung hatte die Brandmeldeanlage ausgelöst.

Der Einsatz war bereits der zweite innerhalb von drei Tagen – und in beiden Fällen war Brandstiftung im Spiel: Eine Bewohnerin hatte aus Wut gezündelt. Vor dem Bonner Landgericht hat nun die vierte Große Strafkammer als Schwurgericht entschieden, dass die Frau zukünftig in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung leben muss.

Beschuldigte freute sich über Trubel

Die Beschuldigte habe sich über den Trubel, den sie verursacht hatte, sichtlich gefreut, erklärte der Vorsitzende Richter Josef Janßen in der Urteilsbegründung. Versuchte besonders schwere Brandstiftung in zwei Fällen wurde der 31-Jährigen unter anderem vorgeworfen. Bereits am 24. Januar hatte die Frau, die seit ihrer Kindheit als entwicklungsverzögert gilt, gegen halb elf abends einen Müllsack im Flur angezündet.

Der Grund: Eine Art kindlicher Wut darüber, dass ihr kurz zuvor verboten worden war, noch eine Zigarette zu rauchen. Weil ihr der Müllsack aber offenbar zu schnell ausbrannte, nahm die Frau noch ein brennendes Papierhandtuch, das sie wie einen Fidibus nutzte, um unter einer Tür hindurch, das dahinterliegende Zimmer ebenfalls in Brand zu stecken. Weil das Feuer aber schnell entdeckt und mit Wasser gelöscht werden konnte, entstand außer Brandflecken kein nennenswerter Schaden.

Frau zündete Wäschewagen an

Von etwas größerem Kaliber war dann die Tat am 26. Januar, als die Frau einen Wäschewagen im Waschraum des Hauses anzündete. Auch hier war wohl wieder ein Ärger der Auslöser. Weil eine Zeugin das Geschehen gerade noch rechtzeitig bemerkt hatte, konnten die Flammen mit einem Feuerlöscher unter Kontrolle gebracht werden. Dennoch wurde eine Person mit dem Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht, es entstand Sachschaden von rund 10.000 Euro.

Das Personal in Hohenhonnef habe geradezu „Handstände gemacht“, um die Frau bestmöglich zu betreuen, so Janßen. Aber auch, wenn es sich in den beiden verhandelten Fällen eher um „ziemlich untaugliche Versuche“ schwerer Brandstiftung gehandelt habe, sei die Gefahr für Leib und Leben der übrigen Bewohner und Angestellten durchaus real. Die Beschuldigte habe offenbar das Feuer für sich entdeckt, und es stehe zu befürchten, dass sie weiterhin Taten begehe. Daher habe die Kammer die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet.

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