Reaktionen von BUND, Bauherrin und Kreis Als Erfolg auf der ganzen Linie

SIEBENGEBIRGE · Der NRW-Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wertet das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln als Erfolg auf der ganzen Linie.

"Der Glaskubus wird nun bis zur Vorlage eines neuen Bescheides durch die Kreisverwaltung zum Schwarzbau", so Landesvorsitzender Paul Kröfges. BUND-Naturschutzexperte Achim Baumgartner: "Die Kreisverwaltung wäre gut beraten, wenn sie in ihrem neuen Bescheid sichtbare, hochwirksame Vogelschutzmarkierungen festsetzt."

Baumgartner erinnerte daran, dass der BUND schon vor der Ausschreibung für die Neugestaltung des Plateaus auf die Problematik hingewiesen habe. Diese Hinweise seien bis zuletzt nicht ernst genommen worden. Sichtbare und wirksame Vogelschutzmarkierungen seien weitaus kostengünstiger als das "eingebaute, aber hinsichtlich der Wirksamkeit unzureichende Ornilux-Glas". Der Ausbau der Scheiben sei nicht nötig. Markierungen könnten darauf problemlos aufgebracht werden.

"Nicht glücklich" mit dem Urteil ist naturgemäß Andreas Pätz, Geschäftsführer der Bauherrin, der Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft Königswinter. Das Urteil hinsichtlich möglicher Folgen für die Glasfassade bewerten mochte Pätz am Dienstag nicht, blieb aber dabei, dass Markierungen "gestalterisch" negativ zu bewerten seien.

Sollten diese nötig werden, wären sie aus finanziellen und zeitlichen Aspekten gleichwohl möglich; ein Komplettaustausch gehöre sicher ins Reich der Utopie. Pätz kritisierte erneut die Ablehnung des BUND, zunächst das auch in der Baugenehmigung enthaltene Monitoring zum Vogelschutz abzuwarten, bei dem Erfahrungen hätten evaluiert werden sollen.

Dieses könne die hohe Wirksamkeit des Spezialglases nachweisen. Pätz: "Diese Chance hätte ich gerne gehabt", um die auf "Behauptungen des BUND" beruhende Argumentation zu entkräften. Schließlich sei eine Vermeidung von Vogelschlag auch im Sinne der Bauherrin. Jetzt gelte es, Gespräche beim Kreis und dessen weiteres Vorgehen als Beklagtem abzuwarten.

Kreis-Sprecher Dirk Kassel ließ eine Antwort auf die Frage, ob der Kreis Berufung beantragen werde, offen. Im ersten Schritt müsse die Urteilsbegründung eingehend analysiert und bewertet werden. Alles weitere sei "noch offen".

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