Sendemast darf in Rheinbreitbach bleiben

Die im Oktober 2008 durch die Kreisverwaltung Neuwied erteilte Baugenehmigung für einen Mobil-Funkmast in der Rheinbreitbacher Simrockstraße ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz rechtens.

Rheinbreitbach. (khd) Die im Oktober 2008 durch die Kreisverwaltung Neuwied erteilte Baugenehmigung für einen Mobil-Funkmast in der Rheinbreitbacher Simrockstraße ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz rechtens und verstößt nicht gegen baurechtliche oder öffentlich-rechtliche Vorschriften.

Dies geht aus dem Urteil hervor, in dem die Richter jüngst eine entsprechende Klage eines Anwohners abwiesen. Dabei kam das Gericht zu der Auffassung, dass der Charakter eines reinen Wohngebietes durch die Nutzung mit einer Mobilfunkanlage nicht in Frage gestellt werde. "Aufgrund des untergeordneten Erscheinungsbildes der Antenne im Vergleich zum Trägergebäude kann auch keine Rede davon sein, dass die Anlage auf die Nachbarschaft eine erdrückende Wirkung habe", urteilten die Richter.

"Als Baugenehmigungsbehörde möchten wir jetzt nicht als der triumphierende Sieger da stehen. Gleichwohl sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung nach der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses jetzt auch durch das Gericht bestätigt", so Kreisbaudezernent Achim Hallerbach.

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