Richterin "gefriert das Blut in den Adern"

Koblenzer Kammer bestätigt Urteil im Kannibalismus-Prozess - 26-jähriger Täter aus Brohl-Lützing ist zwar nicht schuldfähig, muss aber in eine psychiatrische Klinik - Vorsitzende prangert Feigheit von Zeugen an

Koblenz. Mit dem Hinweis auf geltende Beschleunigungsgrundsätze hat die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz am Montag für Beobachter überraschend im Revisionsprozess gegen den des Mordes an seiner Cousine angeklagten 26-Jährigen ein Urteil gefällt.

Dabei bestätigte sie das Urteil des Schwurgerichts. Die Kammer gab ihrer Überzeugung Ausdruck, dass der Angeklagte des Mordes und der Störung der Totenruhe schuldig ist. Wegen Schuldunfähigkeit spricht das Gericht den 26-Jährigen vom Tatvorwurf frei und ordnet stattdessen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Zuvor hatte Verteidigerin Gabriele Steck-Bromme das Gericht noch einmal mit einem halben Dutzend Beweisanträgen konfrontiert. Hartnäckig hatte sie zum wiederholten Male einen Befangenheitsantrag gegen Gutachter Ingo Baltes formuliert. Diesmal begründete sie ihr Ansinnen damit, dass der Sachverständige, dessen Gutachten aus erster Instanz der Bundesgerichtshof als "mangelhaft" wertete und in der Konsequenz der Revision stattgegeben hatte, dem Gericht verschwiegen hätte, dass ihm vor einiger Zeit von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde die Zertifizierung für Forensische Psychiatrie entzogen worden sei. Doch die Kammer hatte diesen wie auch alle übrigen Anträge zurückgewiesen.

"Die zahlreichen Eigenheiten dieses Verfahrens hat der Kammer das Blut in den Adern gefrieren lassen", leitete Richterin Helga Diedenhofen ihre Urteilsbegründung ein. So sei das Gericht geradezu irritiert, ob der Tatsache, dass die junge Frau, die einem scheußlichen Verbrechen zum Opfer gefallen sei, im gesamten Prozess nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe. Da nur der Beschuldigte in Revision gegangen war, nicht aber die Staatsanwaltschaft, hatte der Freispruch des Schwurgerichts Bestand.

"Die Kammer kam nicht daran vorbei, dass es ausschließlich um die Frage der Schuldfähigkeit ging", bedauerte Diedenhofen. Um so bemerkenswerter seien die Schwierigkeiten, die dem Gericht gemacht worden seien. "Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Feigheit eines Großteils der Mitarbeiter der psychiatrischen Einrichtung, in der sich der Angeklagte seit vier Jahren befindet", nahm die Richterin kein Blatt vor den Mund.

Die Belegschaft hätte sich hinter einer zweifelhaften Vorschrift versteckt, statt sich über den Angeklagten zu äußern. Das habe die Aufklärung erheblich erschwert. "Aber die Kammer hat keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte seine Cousine im Januar 2002 geschlachtet, alle essbaren Teile entfernt und teilweise im heimischen Backofen gebacken hat", betonte die Richterin.

Fest stehe, dass der Angeklagte die Leiche eigenhändig mit Hilfe eines Teppichmessers zerlegt habe. Die Antwort auf die Frage der Polizei, ob er etwas über den Verbleib verschwundener Leichenteile wisse - "Ihr werdet nichts mehr finden" - offenbare eindeutig Täterwissen. "Die von der Verteidigung ins Feld geführte Selbstmordtheorie sei eine Unverschämtheit", stellte Diedenhofen klar.

Auch Oberstaatsanwalt Peter Schmickler bezeichnete die Theorie als geschmacklos. Zur Frage der Schuldfähigkeit gab das Gericht an, dass der 26-jährige seit seiner Jugend unter einer Persönlichkeitsstörung leide. Er habe früh sadistische und nekrophile Tendenzen erkennen lassen, die in der Tatnacht mit Wucht ausgebrochen seien. Er habe in jener Nacht seine Fantasien, einschließlich einer Form des Kannibalismus, verwirklicht. Der Angeklagte hegte großes Interesse, das Innere eines Menschen zu sehen und eine Leiche auf perfekte Art und Weise verschwinden zu lassen.

Im Gegensatz zum "Kannibalen von Rothenburg", der laut Gutachtern keinerlei Einschränkung der Steuerungsfähigkeit aufweise, habe der Angeklagte seine Tat nicht geplant. Vielmehr sei seine Cousine ein zufälliges Opfer gewesen. Der 26-Jährige sei selbst geschockt von seiner Tat gewesen. Aus Wut darüber, dass das Opfer ihn in diese ausweglose Situation getrieben habe, habe er es Tage später regelrecht entehrt, indem er die Haare abgeschnitten habe, auf die die 22-Jährige so stolz gewesen sei, und ihr den Schädel eingeschlagen. Der Angeklagte habe aus niederen und sittlich auf tiefster Stufe anzusiedelnden Beweggründen gehandelt. Er stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Als Vertreter der Nebenklage appellierte Rechtsanwalt Egbert von Ostrowski an den Angeklagte, sein Schweigen endlich zu brechen. Die Mutter der Getöteten habe sich von dem Prozess erhofft, Aufschluss über das Schicksal ihrer Tochter zu bekommen. Sie sei der Auffassung, dass der Angeklagte nicht der alleinige Täter sei, aber wisse, was in jener Januarnacht tatsächlich passiert sei.

Verteidigerin Gabriele Steck-Bromme geht nach wie vor davon aus, dass der 26-Jährige gesund ist und die Tat nicht begangen hat. Sie kündigte an, erneut in Revision gehen zu wollen.

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