Rheinbacher Auto-Verkauf landet vor Gericht: "Es floss kein Geld"

Keine betrügerische Absicht sah Richter Ulrich Schulte-Bunert in dem etwas unorthodoxen Pkw-Kauf. Ein 72-jähriger Rheinbacher hat einen Euskirchener verklagt, der trotz Kaufvertrag nicht bezahlt haben soll.

Rheinbacher Auto-Verkauf landet vor Gericht: "Es floss kein Geld"
Foto: dpa (Symbolbild)

Rheinbach. (sax) Keine betrügerische Absicht sah Richter Ulrich Schulte-Bunert in dem etwas unorthodoxen Pkw-Kauf durch einen 48-jährigen Euskirchener. Der nämlich hatte mit dem 72-jährigen Verkäufer aus Rheinbach zwar einen Kaufvertrag abgeschlossen und dort auch seine vollständige und korrekte Adresse angegeben, eine Quittung über die angeblich gezahlten 550 Euro Kaufpreis allerdings konnte er nicht vorlegen.

"Ich habe dem Herrn 550 Euro gegeben aus einem Umschlag, einen 500 Euro-Schein und einen 50 Euro-Schein", erklärte der Angeklagte, der den Kauf für seinen Bruder getätigt hatte. "Es gibt keine Quittung, wenn man so ein kleines Auto kauft", rechtfertigte er sich.

Auch der Verteidiger hatte seinem Mandanten bis dato vergeblich erklärt, dass er sehr wohl eine Quittung als Nachweis über die Zahlung brauche, egal ob das Auto groß oder klein sei. Der 72-jährige Verkäufer jedenfalls blieb vor Gericht dabei: "Es ist kein Geld geflossen." Vielmehr habe der Angeklagte ihm die 550 Euro am nächsten Tag bringen wollen, was aber nicht geschehen sei.

Wieso er dem Käufer dennoch beide Schlüssel und die Papiere gegeben hatte, begründete der Verkäufer knapp: "Es war ja kein Ferrari. Ich habe ihm vertraut." Anders als vom Angeklagten und dessen 20-jährigem Sohn behauptet, habe er dem jungen Mann auch keinen 50-Euro-Schein gegeben, damit dieser den PKW abmelden sollte.

Die Quittung über die entsprechenden Gebühren wollte der Sohn laut Aussage beim Verkäufer an die Tür geklebt haben. Das Restgeld von 38 Euro habe er nicht einfach in den Briefkasten werfen wollen, sondern mehrmals vergeblich versucht, dem 72-jährigen das Geld persönlich zu übergeben.

Sorgen machte sich der Verkäufer nach eigenen Angaben erst, als er am nächsten Tag durch einen Anruf beim Straßenverkehrsamt erfuhr, dass das Auto nicht abgemeldet worden war. Deshalb habe er schließlich auch Anzeige erstattet. Eine Klärung der Fakten war nach übereinstimmender Ansicht von Staatsanwaltschaft und Richter Ulrich Schulte-Bunert nicht möglich, so dass der Angeklagte freigesprochen wurde.

Noch im Gerichtssaal übergab dieser dem Verkäufer 50 Euro mit der Feststellung, dass er die Kosten für die Abmeldung selbst übernehmen werde. Die 550 Euro könnte der Verkäufer nur separat zivilrechtlich einklagen, so der Richter. Was der 72-Jährige aber nicht vor hat: "Die kann ich mir auch wegblasen."

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