Rheinbacher Amtsgericht stellt Verfahren wegen Unfallflucht ein

Kurzschluss bleibt ohne Folgen

Rheinbach. (stl) Wegen Fahrens ohne Führerschein und Fahrerflucht musste sich jetzt ein 21-Jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem jungen Mann war vorgeworfen worden, am 10. Juli 2008 auf regennasser Straße in Wachtberg-Adendorf einen Unfall verursacht zu haben und anschließend weggelaufen zu sein, ohne sich um den Schaden zu kümmern.

Der Angeklagte war geständig. Es sei eine Kurzschlusshandlung gewesen, ausgelöst durch familiäre Probleme, erklärte der junge Mann vor Gericht. Er habe sich den Wagen genommen, der dem Onkel eines Freundes gehörte und sei einfach damit losgefahren, obwohl es ihm an Übung und Erfahrung mangelte. So sei er schließlich auch von der Fahrbahn abgekommen und neben der Straße gelandet. Obwohl er sich zunächst unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte, ging der Angeklagte später zusammen mit dem Besitzer des Autos zur Polizei und stellte sich.

Der Rheinbacher Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert stellte das Verfahren gegen den jungen Mann schließlich ein, um ihm nicht die Zukunft zu verbauen. Der 21-Jährige wohnt und arbeitet beim Verein "Neue Pfade für Jugendliche". Gegründet wurde die Initiative im Dezember 2003 vom Georgsring und der Stadt Rheinbach. Ziel ist die Integration und Förderung arbeitsloser Jugendlicher.

Werner Gerhards, Geschäftsführer der Organisation, hatte den Angeklagten zur Verhandlung begleitet und schilderte ihn als "pünktlich, zuverlässig und umgänglich". Er habe sich gut eingefügt und sei auch vom Team ohne Probleme akzeptiert worden. Der Angeklagte möchte später gerne Zweirad-Mechaniker werden - ein Berufsziel, das er nach Einschätzung von Gerhards auch erreichen könne. Das wertete Schulte-Bunert als positives Signal: "Das ist ja dann immerhin schon einmal ein Licht am Horizont", sagte der Richter .

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