Rheinbacher Amtsgericht: Richter und Verteidiger geraten aneinander

Rheinbach · Regelrecht sauer aufeinander wurden Richter Ulrich Schulte-Bunert und ein Verteidiger in einer Verhandlung zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ein Ehepaar vor dem Rheinbacher Amtsgericht.

Von einer "Unverschämtheit" sprach der Richter, weil der Anwalt sich in einem persönlichen Schreiben an ihn gewandt habe. Es sei damit massive Beeinflussung versucht worden, so der Richter.

So heiße es dort, dass der Anwalt im Falle einer erneuten Verurteilung seines Mandanten dies als "Rechtsbeugung" und "Amtspflichtverletzung" ansehen müsse. "Das ist eine Unverschämtheit. Ich habe eine Kopie dieses Schreibens an die Anwaltskammer in Köln geschickt", empörte sich Schulte-Bunert.

Der Anwalt wiederum fiel dem Richter ins Wort, nachdem dieser die Ehefrau - die einen anderen Verteidiger hatte - frei gesprochen und den Ehemann zu 5000 Euro Geldbuße wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die Bauschrift verurteilte: "Das ist ein erneutes Unrechtsurteil!"

Der Reihe nach: Gegenstand des Verfahrens war ein Verstoß gegen die Bauordnung und ein von der Stadt Rheinbach verhängtes Bußgeld in Höhe von 11.758 Euro gegen das Ehepaar. Der Vorwurf: Beim Neubau ihres Einfamilienhauses sollten sie den Drempel ohne Genehmigung um zwei Steinreihen erhöht und damit zusätzlichen Wohnraum von rund sieben Quadratmetern hinzugewonnen haben.

Bereits in erster Instanz hatte Schulte-Bunert in dem Ordnungswidrigkeitsverfahren das von der Stadt verhängt Bußgeld bestätigt. Dagegen hatte der Verteidiger für seine Mandantschaft Rechtsbeschwerde eingelegt, mit dem Erfolg, dass das Oberlandesgericht Köln das erste Urteil aufhob und die Sache nun noch einmal vor dem Rheinbacher Amtsgericht verhandelt werden musste. Mit positiver Folge für die Ehefrau: Richter Schulte-Bunert sprach sie frei, weil sie "nicht aktiv an dem Bau beteiligt war".

Beim Ehemann allerdings sah er eine "Verletzung der Bauvorschrift" als erwiesen an, denn: "Er war eigenhändig beteiligt und hat das mehr oder weniger eigenmächtig erhöht. Und das ist ganz sicher keine Kleinigkeit, deshalb muss hier ein Bußgeld verhängt werden." Die Höhe des Bußgeldes legte er allerdings auf 5000 Euro fest, abzüglich eines bereits gezahlten Betrages.

Einen Verstoß der Stadt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wie vom Verteidiger geltend gemacht worden war, konnte der Richter nicht erkennen. Der Verteidiger hatte angeführt, dass es in anderen Fällen von Verstößen gegen die Bauvorschriften im Rheinbacher Stadtgebiet auch keine Bußgelder gegeben habe, sondern Befreiungen erteilt worden seien.

Dabei habe es sich aber um Fälle in verschiedenen Baugebieten gehandelt, argumentierte der Richter. Wenn in diesen Fällen Befreiungen erteilt worden seien, liege das im Ermessen der Stadt, so Schulte-Bunert. sax

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort