Rheinbach: Zwei Mal betrunken gefahren - 850 Euro Strafe

RHEINBACH · Wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrens ohne Führerschein musste sich jetzt ein 42-Jähriger aus Rheinbach vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann war am Abend des 16. Mai dieses Jahres mit dem Auto in die Stadt gefahren, um sich Alkohol zu besorgen.

"Mir ging es nicht gut, und ich konnte die Situation nicht beurteilen, habe nur noch ans Trinken gedacht." Bei der Rückkehr rammte er auf dem Parkplatz vor dem Haus den Wagen seines Nachbarn.

Die Blutuntersuchung auf dem Polizeirevier ergab später einen Wert von 2,93 Promille. Im Bericht sind ein torkelnder Gang und motorische Probleme vermerkt. Dennoch war der Angeklagte relativ klar bei Bewusstsein.

Einen Monat später fuhr der 42-Jährige morgens an der Koblenzer Straße in Richtung Wormersdorf auf einen stehenden Wagen auf. Der Blutalkoholwert lag bei 1,82 Promille. Die Polizei notierte Gleichgewichtsstörungen und Unruhe.

Aber auch an diesem Tag fiel der Angeklagte nicht unangenehm auf und war sich über seine Lage durchaus im Klaren. "Ich wusste ja, dass ich nicht mehr hätte fahren dürfen, aber der Druck war stärker", fügte er hinzu. Bei dem ersten Unfall betrug der Schaden rund 2.500 Euro, beim zweiten Mal 6.000 Euro. Beide Fälle wurden inzwischen von der Versicherung reguliert.

Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert verurteilte den 42-Jährigen nun wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 850 Euro. Beim Strafmaß wertete er die Tatsache, dass der Angeklagte inzwischen mit einer Therapie gegen seine Alkoholsucht angehe und dass sein Suchtdruck zum damaligen Zeitpunkt ernorm groß gewesen sei, zu dessen Gunsten. Nichtsdestotrotz habe er gewusst, dass er gegen das Gesetz verstoße.

Dies müsse entsprechend geahndet werden. In den nächsten sieben Monaten darf der 42-Jährige kein Auto mehr steuern. Wann er seinen Führerschein zurückbekommt ist derzeit fraglich. Vorher steht für ihn noch die medizinisch-psychologische Untersuchung an.

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