Tierheimleiterin fristlos gekündigt Anja Peters will beschlagnahmte Welpen nicht herausgeben

RHEIN-SIEG-KREIS · Der Streit um die sieben auf der Autobahn beschlagnahmten Hundewelpen spitzt sich zu. Die erst seit kurzem amtierende Leiterin des Troisdorfer Tierheims, Anja Peters (44), wurde fristlos gekündigt.

Die Begründung des Vorstands des Tierschutzvereins Rhein-Sieg-Kreis: Sie sei der Aufforderung durch den Tierschutzverein, die Welpen bis zum 30. Juni zurückzugeben, nicht nachgekommen. Der Vorstand steht selbst unter Druck, weil die Besitzer der Tiere mit Klage drohen: Es geht um Schadenersatz und um Unterschlagung.

Wie berichtet, hatte der Rhein-Sieg-Kreis im Juni sieben Welpen beschlagnahmt, weil Dokumente fehlten. Die Hunde hatten sich in einem Transporter mit ungarischem Kennzeichen befunden, der mit einem Motorschaden bei Bad Honnef liegen geblieben war.

Die Welpen wurden über das Troisdorfer Tierheim in Pflegestellen gebracht. Als die Dokumente vorgelegt wurden, verfügte der Kreis, dass die Tiere wieder an ihre ungarischen Besitzer herausgegeben werden sollen. Doch dazu kam es bislang nicht. Einige Pflegestellen weigerten sich. Dadurch kam es innerhalb des Tierheims und des Tierschutzvereins zu Konflikten.

Anja Peters ist dafür, die Welpen nicht herauszugeben - und nahm dafür ihre Kündigung als Leiterin der Einrichtung in Kauf. Schließlich sei der Verein zum Schutz des Tieres da, diese Aufgabe könne sie mit der Rückgabe an die "Hundehändler" nicht vereinbaren, sagt sie.

Sie gehe davon aus, dass die vorgelegten Heimtierausweise Fälschungen seien. Auch die Altersangabe der Französischen Bulldoggen von vier Monaten sei vermutlich falsch, die Welpen seien wesentlich jünger. Hinzu komme, dass die Tiere, als sie vom Amtstierarzt begutachtet und für gesund befunden wurden, wahrscheinlich alle noch "mit Antibiotika vollgepumpt" gewesen seien. Das sei bei illegalen Tiertransporten üblich, um die Tiere scheinbar gesund an die Käufer zu übergeben. Krankheitsanzeichen zeigten sich erst später.

Auch die sieben Welpen haben laut Peters inzwischen Durchfall, zum Teil mit Blut im Stuhl. "Einige husten und röcheln mit Auswurf", berichtet sie. Zudem sei die gesamte Situation "schrecklich für die Hundebabys gewesen". Die beiden Dobermann-Babys hätten sich vor lauter Angst auf den Boden geworfen, erinnert sie sich an die ersten Eindrücke von den beschlagnahmten Hunden. "Wir hätten mehr erreichen können", ist sich Peters sicher. "Aber wenn man die Buchse voll hat, kommt man nicht vorwärts."

Nach dem Rücktritt des Vorsitzenden des Tierschutzvereins, Werner Herrmann, habe sie schon fast mit einer Kündigung gerechnet. Herrmann war aus Frust zurückgetreten. Er könne nicht mit Leuten zusammenarbeiten, die nur nach Vorschrift handelten, lautete seine Begründung. "Ich stehe zu dem, was ich getan habe, bereue nichts und werde weiter da sein", bekräftigt Anja Peters, die sich nun einen Rechtsbeistand und einen neuen Job suchen will.

Margarete Bode, die dem verbliebenen Vorstand des Tierschutzvereins angehört, machte auf Anfrage deutlich, dass an der Herausgabe der Tiere kein Weg vorbeiführe. "Wir müssen uns an Recht und Gesetz halten", sagte sie. Es könne nicht sein, dass das Tierheim eine Anordnung des Kreises als Genehmigungsbehörde verweigere.

"Die Hunde sind nicht unser Eigentum, sie sind nur in unserer Obhut", so Margarete Bode. Der Vorstand müsse nun straf- und zivilrechtliche Konsequenzen fürchten. Die Hundebesitzer hätten über eine Anwältin Kontakt aufgenommen und Forderungen gestellt. Bode: "Wir hoffen, dass wir zu einer gütlichen Einigung kommen."

Das sagt der Rhein-Sieg-Kreis

Kreissprecherin Rita Lorenz stellte auf GA-Anfrage zunächst klar, dass das Kreisveterinäramt in diesem Fall nicht von Hundehändlern ausgehe. Die Besitzer hätten auf Anfrage eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass sie die rechtmäßigen Besitzer der Welpen seien.

"Das müssen wir zur Kenntnis nehmen." Man habe die Tiere damals in Obhut genommen, weil die Tierseuchenbescheinigung fehlte. Die müsse nach EU-Recht bei einem Tiertransport von sieben Tieren vorliegen. Die Hunde seien von zwei Veterinären untersucht und als gesund befunden worden.

Durchfall sei bei den Tieren aufgetreten, weil das Futter umgestellt worden sei. Gegen die Transporteure hätte man zwar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten können, aber da die Namen der Transporteure nicht mehr vorlagen, sei dies auch nicht möglich gewesen, so Lorenz weiter.

Dass die zunächst ausgesprochene Freigabe der Tiere zur Vermittlung dann wieder zurückgenommen worden sei, habe daran gelegen, dass während der Freigabe eine E-Mail der Anwältin mit den eidesstattlichen Erklärungen der Eigentümer im Kreisveterinäramt eingegangen sei. Ein Verstoß gegen den Tierschutz liege nicht vor, und der Besitzer habe Anspruch auf seine Tiere, fasste Lorenz zusammen. Das Veterinäramt werde in dieser Angelegenheit keine weiteren Schritte veranlassen.

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