Reiterhof in Roisdorf Reiterhof erneut im Fokus

BORNHEIM-ROISDORF · Bevor heute im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Bornheimer Ausschusses für Stadtentwicklung wieder über den geplanten Reiterhof in Roisdorf diskutiert wird, haben sich erneut Kritiker des Projekts zu Wort gemeldet.

Uwe Heynmöller plant den Bau eines Reiterhofs für maximal 40 Pferde am Brombeerweg. Sowohl der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) als auch die Kreisgruppe Rhein-Sieg des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde haben bereits mehrfach Kritik an den Plänen geäußert.

Nach Ansicht des BUND ist "die baurechtlich erforderliche Erschließung nach wie vor nicht gesichert". Der inzwischen geplanten Wasserleitung fehle schlicht die landschaftsrechtliche Zulässigkeit. Die Stadt könne daher legal keine Baugenehmigung erteilen. "Nach den Vorgaben des Landschaftsplanes Bornheim ist der Bau der Leitung verboten und bedarf der eigenständigen landschaftsrechtlichen Genehmigung", teilt der BUND mit.

Bauherr wehrt sich gegen Vorwürfe

Auf GA-Anfrage wies Heynmöller die Kritik zurück. Der Bau einer Wasserleitung erfolge in enger Abstimmung mit der Feuerwehr und dem Stadtbetrieb Bornheim. Auch stehe der genaue Verlauf noch gar nicht fest. "Es gibt verschiedene Möglichkeiten", sagte er. Ursprünglich war eine Leitung nur eine mögliche Option, da die Wasserversorgung des geplanten Reiterhofs über einen Brunnen erfolgen sollte. Bei einer Probebohrung habe man allerdings kein Wasser gefunden "Weil die Sache mit dem Brunnen zu unsicher ist, lassen wir das jetzt", so Investor Heynmöller.

"Für die Verlegung einer Wasserleitung sowie für eine Brunnenbohrung im Landschaftsschutzgebiet ist immer eine Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz notwendig", sagte Susanne Winkler von der städtischen Pressestelle auf Anfrage. Da der Verlauf der Leitung derzeit nicht feststehe, sei noch nicht klar, ob und in welchem Umfang das Landschaftsschutzgebiet gequert werden müsse.

Grundsätzlich sei es für die Erteilung der Baugenehmigung hinreichend und in vergleichbaren Fällen auch üblich, sie an eine Bedingung zu knüpfen. Etwa, einen Nachweis über die Wassermenge und Qualität bis zum Baubeginn vorzulegen. Winkler: "Die Nichterfüllung einer Bedingung hat für die Baugenehmigung auflösende Wirkung."

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