Republikaner sind doch zur Wahl zugelassen

Landeswahlausschuss hebt Entscheidung aus dem Rhein-Sieg-Kreis auf

Rhein-Sieg-Kreis. (man) Die Republikaner dürfen im Rhein-Sieg-Kreis doch mit eigenen Direktkandidaten zur Landtagswahl antreten. Der Landeswahlausschuss hat am Freitag in Düsseldorf der Beschwerde der Partei stattgegeben und die Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Nichtzulassung der Kreiswahlvorschläge der REPs aufgehoben. Die Unterstützungsunterschriften seien als gültig anzuerkennen.

Der Kreiswahlausschuss hatte die Wahlvorschläge der Partei zurückgewiesen, weil eine Vielzahl der notwendigen Unterschriften aufgrund von Erklärungen der Unterzeichner, dass sie über den wahren Hintergrund der Unterschriftensammlung getäuscht worden sind, für ungültig erklärt wurden ( der GA berichtete). Offenbar hatten die Werber vorgetäuscht, Unterschriften für ein schärferes Vorgehen gegen Sexualstraftäter zu sammeln.

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