Rentner aus Bornheim beschmierte Gedenksteine mit SS-Runen

Gericht verurteilt 65-jährigen Wiederholungstäter zu sechs Monaten Haft auf Bewährung

Bornheim/Bonn. Der Staatsanwältin fehlten, wie sie sagte, fast die Worte für das, was der 65-jährige Mann getan hatte und nun vor dem Bonner Amtsgericht von sich gab: Ausgerechnet die sogenannten Stolpersteine, die als Gedenktafeln im Gehweg von Bornheim-Walberberg die Erinnerung an die deportierten Juden wach halten sollen, beschmierte der Mann am 7. November 2008 mit SS-Runen.

Und obwohl er dabei beobachtet und angezeigt worden war, behauptete er jetzt im Prozess gestenreich: Niemals habe er das getan, im Gegenteil. Er sei über die Schmierereien selbst so entsetzt gewesen, dass er versucht habe, sie mit seinem Autoschlüssel wegzukratzen. Das hätten die Zeugen gesehen und falsch gedeutet. Dass er bei seinen Ausführungen zunächst Stift statt Autoschlüssel sagte, passte für den Strafrichter ins Bild.

Denn der glaubte ihm kein Wort und hielt dem Rentner dessen einschlägige Vorstrafen vor: Im Januar 2001 war der Angeklagte zu 6 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er auf ein Straßenschild entsprechende Symbole gemalt und geschrieben hatte: Türken raus. 2005 hatte der Angeklagte sogar sechs Monate Haft auf Bewährung kassiert, weil er zuvor in einem Supermarkt Flugblätter verteilt hatte mit einem rassistisch umgetexteten Deutschlandlied.

Also riet der Richter ihm nun dringend zu einem Geständnis und warnte ihn vor einer möglichen Haft ohne Bewährung. Nach einer Bedenkpause und Beratung mit seinem Verteidiger schien der Rentner plötzlich völlig verwandelt und beteuerte nun, nicht minder theatralisch: Ja, er gebe alles zu. Aber er schäme sich so furchtbar: "Ich schäme mich in Grund und Boden", erklärte er wieder und wieder. Und er werde es nie wieder tun.

Er habe es aber nicht aus politischen Gründen getan, sondern nur, um andere zu ärgern. Jetzt wisse er, das sei dumm. Und wieder sagte er: "Ich schäme mich so." Das aber beeindruckte den Richter nicht wirklich. Denn, so hielt er dem Rentner vor: In allen früheren Prozessen habe er auch so geredet. "Ich glaube ihnen nicht, dass Sie sich schämen."

Was er getan habe, so der Richter, sei besonders verwerflich. Und dass er im Prozess auch noch den aufrechten Retter habe geben wollen, sei besonders ungehörig. Am Ende wird der Mann erneut wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1 200 Euro Buße verurteilt. Das hatte auch die Staatsanwältin beantragt. Sie nannte das Treiben des Rentners eine "bodenlose Schweinerei."

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