Reifen löst tödliche Kettenreaktion aus

Das Ahrweiler Schöffengericht verurteilt Lastwagenfahrer und -Halter zu einem Jahr Haft auf Bewährung - Damalige Helfer können die schrecklichen Bilder nicht vergessen

Kreis Ahrweiler. Die durch einen abgerissenen Reifen ausgelöste "Irrfahrt" eines Lkws auf der A 61 endete am 25. März 2002 in einem "flammenden Inferno". Drei Menschen verloren damals ihr Leben. Viereinhalb Jahre sind seit dem verheerenden Unglück vergangen, doch die schrecklichen Bilder haben nicht nur die damaligen Helfer bis heute nicht vergessen können.

Die beiden Fahrzeughalter und der Fahrer des Lkws, der damals die folgenschwere Kettenreaktion ausgelöst hatte, sind am Donnerstag vom Ahrweiler Schöffengericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Bewährungszeit setzte das Gericht für alle drei Angeklagten auf drei Jahre fest. Außerdem verhängte es gegen das Trio eine Geldbuße von jeweils 500 Euro. In Abwesenheit der Angeklagten hatte der Staatsanwalt beantragt, den Prozess in ein Strafbefehlsverfahren überzuleiten.

Mit einer Haftstrafe von einem Jahr forderte er zudem die bei derartigen Verfahren geltende Höchststrafe. Der heute 60-jährige Fahrer des Unglücksfahrzeugs ist an jenem 25. März auf der A 61 in Richtung Köln unterwegs, als sich in Höhe des Meckenheimer Kreuzes am Anhänger plötzlich ein Rad löst. Der "herrenlose" Reifen hüpft unkontrolliert über die Fahrbahn und schlägt wie ein Geschoss in einen Pkw ein.

Der Fahrer eines nachfolgenden Lkws kann nicht mehr rechtzeitig abbremsen und überrollt den Reifen. In der Folge verliert er die Kontrolle über sein Fahrzeug, durchbricht die Mittelleitplanke und kollidiert mit einem entgegenkommenden Kleinbus. Anschließend rammt das tonnenschwere Gefährt einen weiteren Lkw. Beide Fahrzeuge geraten in Brand und stehen innerhalb weniger Minuten lichterloh in Flammen.

Für die beiden Insassen des Kleinbusses kam jede Hilfe zu spät. Sie erlagen noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen. Auch der Fahrer eines Pkw, der in die Wracks gerutscht war, verstarb später im Krankenhaus. Den Schaden bezifferte die Polizei damals mit etwa 300 000 Euro.

"Bei dem Unfall handelt es sich um ein tragisches Unglück, ausgelöst durch einen nicht verkehrssicheren Anhänger", erklärt Staatsanwalt Markus Necknig. Die Verantwortung trügen die beiden Halter des Lkws, der den Unfall ausgelöst habe. Zudem sei der Fahrer verpflichtet, vor Antritt seiner Fahrt sich vom ordnungsgemäßen Zustand seines Gefährts zu überzeugen.

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