Region: Erleichterung über Urteil zur Finanzierung der Kitas

Das Land Nordrhein-Westfalen darf die Kosten für den Ausbau der Kindergartenplätze für Kinder unter drei Jahren nicht auf die Kommunen abschieben.

Region. Das Land Nordrhein-Westfalen darf die Kosten für den Ausbau der Kindergartenplätze für Kinder unter drei Jahren nicht auf die Kommunen abschieben. Dieses Urteil des NRW-Verfassungsgerichts, wird bei den linksrheinischen Kommunen einhellig begrüßt, dennoch ist der Optimismus teilweise nur verhalten. Der General-Anzeiger fragte nach.

  • Fachgebietsleiter Markus Jüris, Alfter: Es ist schön, dass das Konnexitätsprinzip (Wer bestellt, der bezahlt, Anmerkung der Redaktion) jetzt auch höchstrichterlich bestätigt wurde. Wir haben diesen Begriff zwar alle schon in unserer Ausbildung kennen gelernt, tatsächlich verfahren danach wurde aber nie. Dass das Ziel der U3-Versorgung jetzt zum Anlass genommen wird, das prinzipiell zu klären, freut uns sehr. Tatsächlich können wir einige Plätze ohne Förderung aus eigenem Haushalt nicht bezahlen. Jetzt ist es vom Grundsatz her gegenüber den Kommunen endlich einmal gerecht. In Zukunft erwarte ich mir von dieser richterlichen Entscheidung positive Dinge für die Kommunen.
  • Bürgermeister Wolfgang Henseler, Bornheim: Ich bin sehr erfreut, weil damit jetzt die Richtung klar geworden ist, die wir uns als Kommunen wünschen: Dass derjenige, der die Musik bestellt, sie auch bezahlt. Was wir uns jetzt wünschen: Dass auf Landesebene möglichst schnell eine konkrete Regelung erfolgt und sich das nicht jahrelang hinzieht. Zu konkreten Zahlen können wir noch nichts sagen.
  • Beigeordneter Johannes Winckler, Meckenheim: Wir begrüßen dieses Urteil sehr. In der Landesverfassung ist das Konnexitätsprinzip festgehalten, es steht eindeutig drin, dass derjenige, der den Kommunen Aufgaben auferlegt, diese auch bezahlen muss. Jetzt sind wir sehr gespannt, was zur Umsetzung des Urteils erfolgt. Ebenso sind wir gespannt auf die weitere Entwicklung im Bund und ob sich das Konnexitätsprinzip auch einmal im Grundgesetz wiederfinden wird.
  • Beigeordneter Raffael Knauber, Rheinbach: Die Stadt Rheinbach begrüßt diese Entscheidung, weil hier endlich einmal ernst gemacht wird mit der Lastenverteilung. Entscheidend bei diesem Urteil ist, dass Bund und Land gegenüber den Kommunen in der Pflicht sind, für die Kosten des U3-Ausbaus aufzukommen. Das führt in diesem Sektor zu einer deutlichen Entlastung. Das Urteil hat auch Signalwirkung über den U3-Bereich hinaus und wird dämpfend auf Bund und Land einwirken, andere mit den Kosten für die Segnungen zu belasten. Meine Sorge ist allerdings auch, dass die Übernahme der Kosten, die auch das Land belasten werden, gegebenenfalls zu Kürzungen an anderer Stelle führen werden.
  • Bürgermeister Eckhard Maack, Swisttal: Ich begrüße dieses Urteil als äußerst positive Entscheidung, dass das Gericht hier das Konnexitätsprinzip rechtlich so bewertet hat und dem Land das als Aufgabe auferlegt hat. Für die Gemeinde Swisttal ist das äußerst positiv, weil hierdurch die seit langem angedachte und ausgearbeitete Planung zum U3-Ausbau rechtssicher verwirklicht werden kann.
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort