Rathaus-Neubau in Königswinter: Rat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig

Erwartungsgemäß hat der Stadtrat bei seiner Sondersitzung am Montagabend in der Aula der Jugenddorf-Christophorusschule das Bürgerbegehren gegen einen Rathaus-Neubau mit den Stimmen von CDU, FDP und der Königswinterer Wählerinitiative für unzulässig erklärt.

Rathaus-Neubau in Königswinter: Rat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig
Foto: Frank Homann

Königswinter. Erwartungsgemäß hat der Stadtrat bei seiner Sondersitzung am Montagabend in der Aula der Jugenddorf-Christophorusschule das Bürgerbegehren gegen einen Rathaus-Neubau mit den Stimmen von CDU, FDP und der Königswinterer Wählerinitiative für unzulässig erklärt.

Die Sondersitzung hatte Bürgermeister Peter Wirtz auf Antrag der Fraktion Freie und Linke (FFL) einberufen, die eine unverzügliche Beratung und Beschlussfassung über die Frage der Zulässigkeit des von ihr unterstützten Bürgerbegehrens gefordert hatte.

Drei Wochen zuvor war die Entscheidung vertagt worden, weil die SPD-Fraktion damals noch Beratungsbedarf angemeldet und die anderen Fraktionen mit Ausnahme der FFL diesem Wunsch entsprochen hatten.

Aus "kollegialen" Gründen nahmen daher zwei der acht SPD-Ratsmitglieder nicht an der Abstimmung teil, weil vor allem die FDP-Fraktion urlaubsbedingt von fünf auf nur noch ein Ratsmitglied geschrumpft war. "Wir verhalten uns so, um die Ratsmehrheit nicht in Frage zu stellen", erklärte SPD-Fraktionsvorsitzender Jürgen Kusserow.

Dies wäre aber nicht nötig gewesen, weil am Ende nur 13 Ratsmitglieder von SPD, Grünen, Freien Wählern und FFL gegen den Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung stimmten, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.

Die Mehrheit - 20 Ratsmitglieder von CDU, Köwi und FDP - schloss sich der juristischen Bewertung der Verwaltung an, wonach das Bürgerbegehren unzulässig ist, da es aufgrund seines kassatorischen Charakters verfristet ist und im Übrigen nicht den Anforderungen eines Bürgerbegehrens an eine korrekte Fragestellung, eine sachgerechte Begründung und einen Kostendeckungsvorschlag genügt.

Die Bürgerinitiative erhält nun in den nächsten Tagen einen Bescheid über den Ratsbeschluss und kann dagegen Rechtsmittel einlegen. Die drei Vertreter des Bürgerbegehrens machten am Dienstagabend deutlich, dass sie diesen Weg beschreiten werden. In ihrer Stellungnahme zum Ratsbeschluss kommen sie zu folgendem Fazit: "Der Unzulässigkeitsbegründung der Stadtverwaltung ist in keinem der Punkte zu folgen.

Die als Quellen angeführten Gerichtsurteile gelten nahezu durchweg für den Fall kassatorischer Begehren und rekurrieren immer wieder auf das einleuchtende, hier aber nicht zutreffende Urteil des OVG Münster vom 28. Januar 2003 - Az. 15 A 203/02.

Wie auch der Verwaltungsrechtler Horst Schneider van Dorp in zwei Beiträgen für den General-Anzeiger dargelegt hat, entspricht das Bürgerbegehren in allen Punkten den Vorgaben aus Gesetz und Rechtsprechung. Das Bürgerbegehren ist damit für zulässig zu erklären!"

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