Prügelnder Familienvater vor Rheinbacher Gericht

Kinder müssen Schläge mit ansehen - 47-Jähriger bedroht Ehefrau mit Messer

Rheinbach. Dass ein 47-jähriger arbeitsloser Mann seine 24-jährige Tochter vor den Augen der kleineren Geschwister geschlagen hatte, brachte ihm jetzt eine Geldstrafe von 600 Euro ein.

Besonders negativ kreidete Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert dem Vater, der offensichtlich ein Alkoholproblem hat, die Tatsache an, dass die Geschwister Augenzeugen werden mussten. "Es ist unmöglich, dass Sie sich vor Ihren kleinen Kindern so aufführen. Das prägt die Kinder", hielt er dem Mann vor.

Der Vater von sechs Kindern hatte laut Anklage am 12. Oktober vergangenen Jahres an der Wohnung der von ihm getrennt lebenden Ehefrau geklingelt. Die älteste Tochter, die bereits eine eigene Wohnung hat und gerade auf Bitten ihrer Mutter auf ihre kleineren Geschwister aufpasste, ließ ihren Vater zunächst ein.

Als sie aber bemerkte, dass er Alkohol getrunken hatte, bat sie ihn, wieder zu gehen. Darauf entspann sich ein Wortgefecht und Geschubse, in deren Verlauf die Tochter hinfiel. Ihr Vater habe auf sie eingeschlagen, während sie am Boden lag.

Wohin und ob mit flacher Hand oder Faust, konnte sie aber vor Gericht nicht mehr genau sagen, weil sie wegen Schmerzen in der Schulter die Augen geschlossen gehabt habe. Da dies nicht mit ihren beiden schriftlichen Aussagen bei der Polizei übereinstimmte, wo konkret von Schlägen ins Gesicht mit der flachen Hand und Zerren an den Haaren die Rede war, wies der Richter die Tochter eindringlich darauf hin, dass Falschaussagen strafbar seien.

"Das klingt alles so, als wollten Sie ihren Vater hier zu Unrecht belasten", sagte er. Letztlich sah er ihre Darstellung jedoch durch die Aussage des 21-jährigen Bruders bestätigt, der vom "heulenden" kleinen Bruder hinzu geholt worden war und die Berichte seiner kleinen Geschwister von Schlägen wiedergab.

Der 47-Jährige hatte im Jahr 2004 bereits seine Frau ebenfalls in alkoholisiertem Zustand geschlagen, ein Messer aus der Küche geholt und sie bedroht.

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