Diebstahl aus Geldautomat Prozess in Rheinbach: Verfahren gegen 500 Euro Geldbuße eingestellt

RHEINBACH · Glimpflich ist jetzt für einen 47-Jährigen aus Bad Münstereifel eine Verhandlung wegen Diebstahls am Rheinbacher Amtsgericht ausgegangen.

Da dem Mann letztlich kein Vorsatz nachzuweisen war, wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro an das Kinderhilfswerk "terre des hommes" eingestellt.

Dem Mann war vorgeworfen worden, am 11. Juni 2011 einen Betrag von 900 Euro aus einem Geldeinzahlungsautomaten an der Raiffeisenbank in Rheinbach entwendet zu haben. Er habe das Geld einfach mit zu sich nach Hause genommen, ohne die Bank am nächsten Werktag zu informieren.

Was der Angeklagte bestritt. Er sei an besagtem Samstagvormittag gegen 12 Uhr unterwegs gewesen, um selbst einen Geldbetrag einzuzahlen. "Ich habe die Scheine einfach in den Automaten gelegt, ohne genauer hinzuschauen", erklärte der 47-Jährige: "Erst als ich merkte, dass ich zu wenig mitgenommen hatte und der andere Teil der Summe noch in einem Umschlag in meinem Auto lag, merkte ich, dass bereits Geld im Schacht gelegen haben musste."

Geld, das der Automat wohl nicht so eingezogen hat, wie er es hätte sollen, ergänzte der Angeklagte. "Weil ich nun selbst nicht mehr hätte sagen können, welche Summe von mir stammte, hab ich alles eingesteckt und mitgenommen. Mir war überhaupt nicht klar dass ich damit eine Straftat begehen würde."

Der Bestohlene hatte erst ein paar Tage später bemerkt, dass mit seiner Einzahlung etwas schief gelaufen war und Anzeige gegen den Mann erstattet, dessen Identität mittels einer Videokamera festgestellt worden war. An ein Gespräch kurz nach dem Vorfall - so wie der 47-Jährige behauptet hatte - konnte sich allerdings keiner in der Bank erinnern.

Die 900 Euro hat er inzwischen zurückgezahlt. Wenn Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert auch gewisse Zweifel an seiner Version hegte, beließ er es doch letztlich dabei.

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