Prämien für vorgetäuschte Arbeitsvermittlungen

44-Jähriger aus Bad Breisig fliegt mit dreisten Geschäften auf

Bad Neuenahr-Ahrweiler. (ln) Ein halbes Jahr, nachdem ein 44-jähriger Bad Breisiger mit Spekulationsgeschäften in den neuen Bundesländern baden gegangen und wegen diverser Delikte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden war, setzte er eine weitere "Geschäftsidee" in die Tat um.

Unter anderem gründete er seine eigene Arbeitsvermittlung und warb Langzeitarbeitslose als Mitarbeiter für seine ebenfalls nur auf dem Papier existierende Handelsvertretung an. Vom Arbeitsamt kassierte er die Vermittlungsgebühr in Höhe von jeweils 1 000 Euro.

Die Quittung für sein dreistes Geschäftsgebaren erhielt der Mann am Donnerstag vom Ahrweiler Schöffengericht. Es verurteilte ihn wegen Betruges in elf Fällen und weiteren elf Fällen des versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

Schon früh hatte sich die Arbeitslosigkeit für den gelernten Maurermeister zu einem treuen Begleiter entwickelt. Daran sollte auch eine Weiterbildung nichts ändern, so dass der Angeklagte sein Glück in der Selbstständigkeit suchte. Doch auch mit einem eigenen Bauunternehmen erlitt der 44-Jährige Schiffbruch, ebenso mit den Spekulationsgeschäften.

"Ich stand vor dem Nichts, so dass ich nach Möglichkeiten suchte, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen", erklärte der Angeklagte am Donnerstag dem Gericht. Schließlich entschloss er sich, für 1 400 Euro in England eine "Limited" zu erwerben, mit der er in Deutschland seine Geschäftsidee umsetzen wollte.

Weil er selbst wegen seiner Fehltritte nicht mehr als Geschäftsmann auftreten durfte, gründete er mit Hilfe seiner Ehefrau, die kurz zuvor im Kreis Ahrweiler einen Schreibwarenladen eröffnet hatte, eine Handelsvertretung und eine private Arbeitsvermittlung.

Geplant war, bundesweit Langzeitarbeitslose anzuwerben, die über ihn Reinigungsmittel vertreiben sollten. Zudem konnte der Angeklagte für jeden Arbeitslosen, den er als privater Vermittler an sein eigenes Unternehmen vermitteln würde, mit einem Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt über 1 000 Euro rechnen. Doch wegen fehlender Unterlagen konnte die "Limited" in Deutschland nicht angemeldet werden.

Was blieb, war die lukrative Anwerbung von Arbeitslosen. 22 Personen stattete der 44-Jährige tatsächlich mit Arbeitsverträgen aus. Elfmal zahlte das Arbeitsamt für die vermeintlichen Dienste des Angeklagten, der seinen "Mitarbeitern" mangels Arbeit nach wenigen Tagen wieder kündigte - bis das falsche Spiel nach wenigen Monaten aufflog.

Das Verfahren gegen die 40-jährige Ehefrau, die wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt war, stellte das Gericht mit der Auflage ein, innerhalb von sechs Monaten Schadenswiedergutmachung in Höhe von 6 000 Euro zu leisten. Offensichtlich hatte die 40-Jährige von den Machenschaftes ihres Mannes nichts gewusst. "Hätte ich ihr die Wahrheit gesagt, hätte sie mir den Kopf abgerissen", beteuerte der Angeklagte.

Mit einer Bewährungsstrafe von vier Monaten kam ein 52-jähriger Mitangeklagter davon. Ihn hatte der 44-Jährige als Außendienstler eingestellt, der mit den angeworbenen Personen Bewerbungsgespräche führen sollte. Das Gericht sah den 52-Jährigen nicht als Mittäter, sondern als Gehilfen und verurteilte ihn wegen Beihilfe zum Betrug.

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