"Hooligans gegen Salafisten"-Demo Polizei verlegt Aufmarsch zum Barmer Platz nach Deutz

Die Kundgebung der„Hogesa“-Demonstration "Köln 2.0" am kommenden Sonntag, 25. Oktober soll auf einem Areal in der Nähe des Barmer Platzes stattfinden. Das teilte die Polizei Köln mit. Ursprünglich sollte die Kundgebung auf dem Breslauer Platz vor dem Kölner Hauptbahnhof stattfinden.

Als genauen Kundgebungsort habe die Versammlungsbehörde die Fläche zwischen dem Barmer Platz, Barmer Straße, Deutz-Mülheimer Straße und Lenneper Straße in Deutz festgelegt, so die Polizei weiter.

Wie die Polizei berichtet, hat der Veranstalter, Horst Dominik Roeseler, von der rechtsextremen Organisation Pro NRW, gegen die Entscheidung der Polizei bereits Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt.

Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet, habe die Polizei den Teilnehmern der Demonstration zudem ein Alkohol- und Glasverbot erteilt sowie eine ausreichende Anzahl an Ordnern festgelegt, die der Veranstalter stellen muss.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte am Mittwoch entscheiden, dass die Teilnehmer an diesem Sonntag zwar nicht wie geplant durch die Innenstadt ziehen, aber eine Kundgebung an einem festen Ort abhalten dürfen. Vor einem Jahr hatten sich Anhänger der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) in Köln Straßenschlachten mit der Polizei geliefert. Rund 50 Beamte wurden verletzt.

Die OVG-Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es nach den Ausschreitungen in Köln stationäre Kundgebungen der "Hogesa" in Hannover und Essen gegeben habe, die weitgehend friedlich verlaufen seien. Die Gewalteskalation in Köln sei während des Aufzugs aufgetreten. Eine ortsgebundene Kundgebung dagegen habe einen wesentlich anderen Gefährdungscharakter und könne von Veranstalter und Polizei besser kontrolliert werden. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die Kölner Polizei hatte die Demonstration zuvor verboten, weil sie bei einer Neuauflage ähnliche Krawalle wie im vergangenen Jahr befürchtet. Denn der Veranstalter habe die Versammlung als "Hommage" an 2014 bezeichnet. Als das Verwaltungsgericht dieses Verbot teilweise wieder aufhob, legte Polizeipräsident Wolfgang Albers dagegen Beschwerde beim OVG ein - vergeblich. "Wir müssen die Entscheidung des Gerichts akzeptieren und werden mit dem Anmelder unsere Auflagen und den Veranstaltungsort abstimmen", sagte ein Polizeisprecher. Neben den Hooligans habe der Kölner Pegida-Ableger Kögida ebenfalls für Sonntag eine Versammlung angemeldet.

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