Opfer des tödlichen Unfalls hat nicht unerhebliche Mitschuld

44 Jahre alter Eitorfer kommt mit Buße davon

Eitorf. Der Mann auf der Anklagebank vor dem Bonner Landgericht trägt sichtlich schwer an dem, was passiert ist: Am 22. Juli vergangenen Jahres sprang in Eitorf auf der Bogestraße plötzlich eine junge Frau vor seinem Auto auf die Straße, und trotz Vollbremsung konnte er den Zusammenstoß nicht verhindern.

Die 17-Jährige wurde durch die Luft und gegen einen Zaun geschleudert - und starb zwei Stunden später im Krankenhaus. Wegen fahrlässiger Tötung wurde der 44-jährige Eitorfer im Juni vom Amtsgericht Siegburg zu 1 800 Euro Geldstrafe verurteilt. Nun hofft er, von der 6. Kleinen Berufungsstrafkammer von Schuld freigesprochen zu werden.

Noch einmal beteuert er, das er die 17-Jährige vorher gar nicht habe sehen können. Sie sei plötzlich aus der Hecke entlang den Bahngleisen herausgesprungen und statt weiterzulaufen wie erstarrt stehen geblieben, als sie sein Auto gesehen habe. Er habe keine Chance gehabt, den Unfall zu vermeiden.

Doch so einfach liegt der Fall nicht, denn Gutachten zufolge fuhr der 44-Jährige zu schnell: statt der vorgeschrieben 50 mindestens 61 Stundenkilometer. Und so macht Richterin Susann Ulbert ihm und seinem Anwalt klar: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs müsse die zeitliche Vermeidbarkeit geprüft werden.

Wäre also der Unfall nicht geschehen, wenn er 50 gefahren wäre? Die gewonnene Strecke hätte dann laut Gutachter allerdings gerade mal 30 Zentimeter betragen, und es ist fraglich, ob der Zusammenstoß völlig zu vermeiden gewesen wäre. Da überdies von einer nicht unerheblichen Mitschuld des Opfers ausgegangen werden muss, wird nun die Schuld des 44-Jährigen als gering eingestuft.

Aber, so erinnerte die Richterin: "Er ist zu schnell gefahren, und ein Menschenleben ist zu beklagen. Damit muss er leben." In allseitigem Einverständnis wird das Verfahren nun eingestellt, wenn er 2 000 Euro Buße zahlt. Damit bleiben dem unbescholtenen Familienvater eine Vorstrafe erspart.

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