Bahntrasse der S66 verlegt Neue Schienen, mehr Lärm

KÖNIGSWINTER · Manchmal wünscht sich Klaus Schumacher, alles wäre wieder wie vor drei Jahren - damals ratterte die Straßenbahnlinie 66 zwar auch schon vor Fenstern seiner Wohnung in der Dechant-Ibach-Straße entlang, aber der Lärm war erträglich, "da konnte man sich dran gewöhnen".

 Viele Wohnhäuser in Königswinter stehen nur wenige Meter von der Bahntrasse entfernt.

Viele Wohnhäuser in Königswinter stehen nur wenige Meter von der Bahntrasse entfernt.

Foto: Frank Homann

Das änderte sich jedoch, als 2010 die Schienen im Bereich zwischen der Clemens-August-Straße in Königswinter und der Haltestelle Longenburg neu verlegt wurden: "Seitdem rauschen die Bahnen oft mit deutlich mehr als 50 Stundenkilometern im Fünfminutentakt, abends im Zehnminutentakt, vorbei."

Was Schumacher besonders ärgert: "Und das in einem reinen Wohngebiet, wo üblicherweise selbst für den lärmmäßig wesentlich erträglicheren Autoverkehr eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern vorgesehen ist." Viele Wohnhäuser in dem Bereich stehen nur wenige Meter von der Bahntrasse entfernt.

Dabei hatten sich die Anwohner ursprünglich über die Neuverlegung der Schienen gefreut: "Wir dachten natürlich alle, dadurch wird es leiser." Zumal die Stadtwerke Bonn zusicherten, es handele sich um das "neueste System", was hier verlegt worden sei. Umso mehr trauten die Anwohner ihren Ohren kaum, als die ersten Bahnen über die neuen Schienen rumpelten. "Wir waren entsetzt: Es war nämlich erheblich lauter geworden."

Reaktion der Stadtwerke: "Die haben hierfür die zynische Erklärung, dass vor der Neuverlegung die Bahnen langsamer und vorsichtiger hätten fahren müssen, während sie jetzt die erlaubte Geschwindigkeit voll ausnützen könnten", so Schumacher. Ergo: Anstatt sich jetzt zu ärgern, müssen die Anwohner offensichtlich froh darüber sein, dass es nicht vorher schon so laut war.

Die erlaubte Geschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt liegt bei 50 Stundenkilometern, wobei allerdings eine Beschilderung fehlt, und die Einhaltung der Geschwindigkeit nicht überwacht wird. "Die Straßenbahnfahrer machen, was sie wollen. Vor allem abends geben viele richtig Gas und fahren deutlich schneller als erlaubt", so Schumacher.

Die Anwohner haben daher in einem Bürgerantrag die Einsetzung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer für den betroffenen Bereich zwischen Rheinallee, Dechant-Ibach-Straße, Hauptstraße und Clemens-August-Straße gefordert. Und dies nicht nur aus Gründen des Lärmschutzes, sondern auch zur Verkehrsberuhigung, da der Verkehr in dem Areal mit vielen neugebauten Ein- und Mehrfamilienhäusern stark zugenommen habe.

Derzeit fühlen sich die betroffenen Bürger von der Stadt im Regen stehen gelassen. Hieß es nach Aussagen Schumachers seitens der Verwaltung zunächst, das Tempolimit könne aufgrund einer fehlenden Eingriffkompetenz der Stadt nicht befürwortet werden, heiß es nun, die Sachlage sei nicht klar und man wolle den Antrag weder befürworten noch ablehnen, sondern die Entscheidung den politischen Gremien überlassen.

Dabei ist die Zuständigkeit nach Ansicht Schuhmachers klar. Er verweist auf einen Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtbehörde über die SWB. In diesem heißt es, "da es sich bei der Straßenbahntrasse um einen straßenbündigen Bahnkörper handelt, darf die für den übrigen Straßenverkehr geltende Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden." Würde die Stadt also zum Schutz der Wohnruhe oder zur Verkehrsberuhigung eine Tempo-30-Zone ausweisen, so hätten sich die Straßenbahnfahrer daran zu halten.

Nun muss der Bau- und Verkehrsausschuss in seiner nächsten Sitzung am 24. April entscheiden. Die Verwaltung verweist dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Nach dem kann die Stadt keine Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Ziel anordnen, die Lärmemissionen der Straßenbahn zu reduzieren. Sie kann allerdings in einem bestimmten Bereich eine Tempo-30-Zone aus grundsätzlichen Gründen der Verkehrssicherheit oder des Lärmschutzes einrichten, an die sich dann alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. In diesem Fall gilt es nun, die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs gegen die der Wohnbevölkerung abzuwägen.

Die Stadtwerke haben bereits eine negative Stellungnahme abgegeben und verweisen auf die Einhaltung des Fahrplans. Die Anwohner halten dagegen, dass sich die Fahrzeit um lediglich 30 Sekunden verlängern würde, der Lärm sich jedoch für die Menschen in dem betroffenen Bereich spürbar verringern würde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort