Nerzfarmer geht in Berufung

SANKT AUGUSTIN · Das Oberlandesgericht in Köln muss sich im kommenden Jahr noch einmal mit dem Tod von angeblich mehr als tausend Nerzen befassen.

Ein Nerzfarmer aus Hörstel im Kreis Steinfurt hat Berufung gegen ein Urteil des Bonner Landgerichtes eingelegt.

Das Landgericht hatte die Klage des Nerzzüchters gegen den 31 Jahre alten Journalisten und Tierschützer Jan Peifer aus Sankt Augustin auf Zahlung von knapp 22.000 Euro Schadenersatz Anfang November abgewiesen. Laut dem Urteil konnte der Nerzfarm-Betreiber nicht zweifelsfrei beweisen, dass die behauptete Anzahl von Tieren (35 Muttertiere und 1.350 gerade geborene Welpen) aufgrund des ungebetenen Besuchs des Journalisten samt zweier Kamerateams und mehrerer Tierschützer im Mai 2007 gestorben ist.

Das Problem für das Gericht war: "Kein Zeuge konnte konkret sagen, wie viele Tiere genau verendet sind", so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Offenbar waren die toten Nerze von dem Züchter eingesammelt, dann eingefroren und entsorgt worden. Es gab weder Bilder der toten Tiere noch wurden sie von einem Tierarzt obduziert. Der Richter: "Die Beweissicherung auf Klägerseite ist nicht optimal verlaufen."

"Ich sehe auch diesem Prozess sehr gelassen entgegen", sagte Peifer am Dienstag. Er wundere sich über die Berufung, da das Bonner Landgericht in seinem Urteil klare Worte gefunden habe. In der Klage und der Berufung sieht Peifer in erster Linie den Versuch, ihn mundtot zu machen. "Offensichtlich versucht die Pelzindustrie, mich mit allen Mitteln daran zu hindern, hinter die glänzende Fassade zu blicken."

Das will allerdings die NRW-Landesregierung. Seit zwei Wochen gilt die Vorschrift, dass die Tiere in den sechs Pelzfarmen in NRW deutlich mehr Platz zum Leben haben müssen. Umweltminister Johannes Remmel kündigte scharfe Kontrollen und bei Verstößen hohe Bußgelder an.

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