Nach Schlangenbiss wieder zu Hause

Patient aus Beuel muss den Rettungseinsatz zum Teil bezahlen

Beuel. "Das Antiserum hat ihm das Leben gerettet. Es kam gerade noch rechtzeitig", sagte Dr. Hans-Joachim Thon. Der Chefarzt der Abteilung Innere Medizin im St.-Josef-Hospital in Beuel hat den 24-Jährigen behandelt, der am späten Freitagabend von seiner eigenen Klapperschlange gebissen worden war. Der Patient habe sich gut erholt und sei am Montag auf eigenen Wunsch wieder nach Hause entlassen worden.

Der 24-Jährige hält seine westliche Diamant-Klapperschlange, wie auch weitere Tiere, in einem Terrarium. Wie berichtet, hatte er die Schlange seinen Freunden zeigen wollen. Trotz des Bisses - das Gift des Tieres kann tödlich sein, vor allem, wenn nicht schnell Hilfe herbeigeholt wird - setzte der junge Mann die Klapperschlange wieder ins Terrarium zurück.

Ein Freund alarmierte den Rettungsdienst. Die Giftnotrufzentrale Bonn wurde bei der Suche nach einem Antiserum in München fündig. Von dort flog es die Besatzung der Polizeihubschrauberstaffel "Edelweiß" zur Bundespolizei nach Sankt Augustin-Hangelar. Dort wartete schon eine Streifenwagenbesatzung der Bonner Polizei und brachte das Antigift nach Beuel.

Nach Angaben der Stadt gibt es in Nordrhein-Westfalen für nicht geschützte Arten - und darum handele es sich bei der Diamant-Klapperschlange - kein Gesetz, das die Haltung gefährlicher Tiere verbiete. "Der Mann hat nichts Illegales getan", so eine Sprecherin. Allerdings müsse er den Einsatz des Notarztes und des Rettungswagens bezahlen. Kosten: 1 000 Euro.

Die Transportkosten für den Hubschrauber habe das Josef-Hospital zunächst übernommen. Das bestätigte Verwaltungsdirektor Karl Geßmann: "Die liegen zunächst bei uns." Das Geld muss das Krankenhaus aber wohl nicht bezahlen, wie Michael Ziegler, Sprecher des Innenministeriums München, dem GA auf Anfrage sagte.

Auch nicht der 24-Jährige. Die Kosten von 3 700 Euro für den Hubschrauber und die Besatzung trage der bayerische Steuerzahler. "Der Mann hat Glück gehabt, denn hätte ein Rettungshubschrauber bereit gestanden, hätte er zahlen müssen." Einsätze von Polizeihubschraubern würden nicht berechnet. Ziegler weiter: "Es gibt aber Überlegungen, die Kostenrichtlinien anzupassen, und zwar bei Fahrlässigkeit und Vorsatz."

Das Veterinäramt Bonn, so eine Sprecherin, wird den Schlangenfan in den nächsten Tagen besuchen, um nachzuschauen, ob die Tiere artgerecht gehalten werden.

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