Meckenheimer klaute pflegebedürftiger Mutter rund 10 000 Euro

58-Jähriger erhält Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßiger Untreue - Mutters Konto diente als Notnagel

Meckenheimer klaute pflegebedürftiger Mutter rund 10 000 Euro
Foto: dpa

Rheinbach. (stl) Weil er seine pflegebedürftige Mutter über Monate hinweg um nahezu 10 000 Euro bestohlen hatte, musste sich jetzt ein 58-jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Der Mann wurde wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

"Ich weiß, dass ich Mist gebaut habe", sagte der Angeklagte. Er war geständig und begründete seine Tat mit einer finanziellen Notlage. 15 000 Euro Schulden habe er, weil er einen Kredit nicht habe zurückzahlen können.

Dazu sei er zweieinhalb Jahre arbeitslos gewesen und sein jetziger Verdienst reiche kaum, um Miete und Energiekosten zu zahlen. Der Griff nach dem Geld seiner Mutter, die noch über eine vergleichsweise gute Rente verfügen konnte, sei 2006 zunächst sporadisch gewesen. Um über die Runden zu kommen, um hier und dort ein Loch zu stopfen oder eine fällige Reparatur bezahlen zu können.

Doch als die alte Dame wegen Demenz ins Pflegeheim kam, bediente sich der Angeklagte, der im Mai 2007 zum Betreuer bestellt worden war, zwischen Juni und August desselben Jahres regelmäßig an ihrem Konto.

Bis zu fünf Mal pro Monat hob er Summen zwischen 100 und 500 Euro ab. Bis die Heimleitung das Amtsgericht in Rheinbach in Kenntnis setzte, dass sich die Summe der nicht gezahlten Beiträge inzwischen auf 10 000 Euro belaufe. Der Angeklagte wurde darauf als Betreuer entlassen.

Dass die Strafe derart milde ausgefallen sei, habe er der Tatsache zu verdanken, dass das Gericht sowohl seine Reue als auch seine Notlage berücksichtigt habe, erklärte der Staatsanwalt.

Für gewerbsmäßige Untreue über längere Zeit sehe das Gesetz pro selbstständiger Handlung - im Falle des 58-Jährigen waren dies zwölf - jeweils sechs Monate Freiheitsstrafe vor. "Das wären sechs Jahre Gefängnis für Sie gewesen", so der Staatsanwalt.

Bei dem Angeklagten handele es sich um einen bislang völlig unbescholtenen Bürger, der einen falschen Weg gewählt habe, um sich aus seiner finanziellen Misere ein Stück weit zu befreien. Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert schloss sich letztlich dieser Auffassung an.

Die Tatsache, dass die einzelnen Abhebungen nicht übermäßig hoch waren, habe bei der Strafzumessung eine Rolle gespielt. "Sie bemühen sich zurzeit, Ihr Leben irgendwie zu meistern. Das ist nicht leicht und tut mir auch leid", fügte Schulte-Bunert seiner Urteilsbegründung hinzu. Die Schulden werde der Angeklagte wohl nie zurückzahlen können.

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