Land muss für unbegründeten SEK-Einsatz in Meindorf zahlen

Oberlandesgericht Köln spricht Fliesenleger 30 000 Euro Schmerzensgeld zu - Mann wurde zu unrecht als gefährlicher Gewalttäter eingestuft

Sankt Augustin. Das Land muss einem Fliesenlegermeister aus Sankt Augustin Schmerzensgeld in Höhe von 30 000 Euro sowie Schadenersatz in noch festzulegender Höhe zahlen.

Das hat das Kölner Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag in zweiter Instanz entschieden. Der heute 56-jährige Frührentner aus Meindorf wurde vor acht Jahren bei einem Polizei-Einsatz erheblich verletzt und ist seither arbeitsunfähig. Er war zu unrecht als gefährlicher Gewalttäter eingestuft worden. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.

Über die Höhe des Schadensersatzes muss nun das Bonner Landgericht entscheiden, das dem 56-Jährigen bereits in erster Instanz grundsätzlich Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen hatte. Das OLG hatte als Vergleichssumme 335 000 Euro vorgeschlagen, was das Land aber abgelehnt hatte.

Der Fall war 2000 ins Rollen gekommen, nachdem Nachbarn einem Polizisten privat erzählt hatten, der Fliesenleger horte in seinem Haus Handgranaten und Waffen. Daraufhin war der Meindorfer von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) der Kölner Polizei gestoppt und gewaltsam aus seinem Auto gezerrt worden.

Dabei hatte er erhebliche Verletzungen erlitten. Während der Meindorfer von einem brutalen Gewaltexzess sprach, machte die Polizei geltend, es sei nur die "zur Festnahme notwendige und angemessene Gewalt ausgeübt worden".

Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden weder Waffen noch Handgranaten gefunden. Weil nur vage Anschuldigungen Grundlage für den SEK-Einsatz waren, so das OLG, habe das Land als Polizeibehörde "schuldhaft seine Amtspflicht zur fehlerfreien Ermessensausübung verletzt".

Deshalb sei der Anspruch des Meindorfers auf Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bejahen. Jetzt geht der Fall zurück ans Landgericht Bonn.

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