Initiative fordert Tempo bei Maßnahmen Mahnwache gegen Bahnlärm im Kreis Neuwied

REGION · Die Initiative BIN gegen Bahnlärm im Rheintal hat eine Mahnwache in Linz abgehalten. Ihrer Meinung nach wird zu wenig gegen den Geräuschpegel durch Züge getan.

 Von wegen besinnliche Zeit: An der Lärmquelle hielten Mitglieder der Initiative ihre Mahnwache ab.

Von wegen besinnliche Zeit: An der Lärmquelle hielten Mitglieder der Initiative ihre Mahnwache ab.

Foto: Frank Homann

Politiker und Bahnverantwortliche machen einfach zu wenig Tempo, wenn es um lärmreduzierende Maßnahmen geht. Diese Auffassung unterstrich die Initiative BIN gegen Bahnlärm VG Linz mit einer Mahnwache in Linz. Am Rheintor, in unmittelbarer Nähe der rechtsrheinischen Bahnstrecke, bezogen der Vereinsvorsitzende Ewald Hoppen, Kassenwart Rolf Geller und ihre Mitstreiter Stellung. Umtrunk, Informationen und Meinungsaustausch standen an. Allerdings hielt das Winterwetter offenbar viele davon ab, sich auf den Weg nach Linz zu machen. Es blieb bei einigen Gleichgesinnten.

Es sei anerkannt worden, dass zwar mittlerweile einige Lärmschutzmaßnahmen in Gang gesetzt worden seien, wie etwa die Umrüstung der alten Güterwaggons auf leisere Bremsen bis 2020, beschrieb Hoppen die Stimmung. „Einigkeit herrschte aber auch dahingehend, dass sich die Verantwortlichen in Politik und Bahnsektor insgesamt zu langsam bewegen und viele neue Technologien bislang ungenutzt bleiben.“

Druck durch Verfassungsbeschwerde

Wie der BIN-Vorsitzende waren etliche Mahnwachen-Teilnehmer zudem darüber empört, dass das Untere Mittelrheintal im Verhältnis zum Oberen Mittelrhein benachteiligt würde, was Lärmschutz-Einzelmaßnahmen betreffe, woran auch die Landesregierung nicht ganz unschuldig sei.

Man habe die Mahnwache bewusst in die Vorweihnachtszeit gelegt, „um gerade in der Zeit der Besinnung und Ruhe die Verantwortlichen erneut anzumahnen, über dringende Abhilfe für die gesundheitsgefährdeten und lärmgeschädigten Bahnanlieger nachzudenken und zu handeln“, so Hoppen. Außerdem werde inzwischen durch eine Verfassungsbeschwerde des Vereins „Bundesvereinigung gegen Schienenlärm Berlin“ Druck aufgebaut. Diese trage die Linzer Initiative mit.

Das Grundgesetz garantiere schließlich in Artikel 2, Absatz 1 die körperliche Unversehrtheit, die wissenschaftlich erwiesen bei Lärm bis zu 110 Dezibel an der Bahnstrecke nicht mehr gegeben sei. Von Flugstaub und Erschütterungen gar nicht zu sprechen, so die Linzer Bahnlärmgegner.

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