Beschluss ist rechtswidrig Kreis beanstandet kostenlose Abgabe des Unkeler Freibads

Unkel · Der Kommunalaufsicht zufolge ist die kostenlose Abgabe des Unkeler Freibads an die Stadt rechtswidrig, der Ratsbeschluss muss aufgehoben werden. Stadtbürgermeister Hausen spricht von einem "Schlag ins Gesicht".

Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Neuwied beanstandet die kostenlose Abgabe des Unkeler Freibads an die Stadt Unkel. Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Übertragung des Geländes, dem der Rat Ende Juni zugestimmt hatte, verstoße gegen geltendes Recht, teilt die Kreisverwaltung mit.

„Die Verbandsgemeinde wird aufgefordert, den Beschluss bis zum 30. November 2018 aufzuheben.“ Zur Begründung heißt es seitens der Kreisverwaltung, „dass die Verbandsgemeinde Unkel mit der kostenlosen Übertragung gegen den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung verstößt, demnach sie alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen hätte“.

Beschluss ist rechtswidrig

Der Beschluss verstoße nicht nur gegen die Gemeindeordnung und sei daher rechtswidrig, die Kreisaufsicht bemängelt zudem das fehlende Weiternutzungskonzept des Geländes durch die Stadt. Läge dieses im öffentlichen Interesse, könnte eine Ausnahme des geltenden Grundsatzes anerkannt werden, erklärt der Kreis.

Doch obwohl der Verein „Gemeinsam für Vielfalt“ auf dem Gelände ein Begegnungszentrum einrichten möchte, wurde der öffentliche Zweck aus Sicht der Kreisverwaltung noch nicht ausreichend dargelegt. „Zumindest denkbar“ sei ein solcher Zweck durch die Nutzung als Bürgerpark, teilt die Kreisverwaltung mit. „Dennoch bleibe zu beurteilen, ob dies eine Übertragung der Grundflächen unter Verkehrswert rechtfertige.“

Ein "Schlag ins Gesicht"

VG-Bürgermeister Karsten Fehr zeigt sich enttäuscht über die Entwicklung. „Die Kommunalaufsicht argumentiert in ihrer Beanstandung rein wirtschaftlich“, bemängelt er. „Diese Nachricht hat mich erschrocken und macht mich betroffen“, sagt Gerhard Hausen, Stadtbürgermeister von Unkel und spricht von einem „Schlag ins Gesicht“ aller engagierten Bürger und der Flüchtlingsinitiative, deren Einsatz „mit Füßen getreten“ werde. „Durch ihre Entscheidung hat sich die Kreisverwaltung aufgrund von Paragrafen und unter Berufung auf eine vermeintliche Rechtslage, die zu überprüfen wäre, gegen ein allgemeines Interesse gestellt, das dem Gemeinwohl förderlich ist“, kritisiert Hausen.

Die Kritik, dass der Rat nicht die Interessen der übrigen Ortsgemeinden berücksichtigt hätte, kontern die Bürgermeister mit der Tatsache, dass ein Großteil der Mitglieder des VG-Rates aus Rheinbreitbach, Erpel und Bruchhausen stammt.

Treffen für gemeinsame Lösung

Die Frage des Kreises nach einem Konzept ist für Fehr durchaus berechtigt. Dieses sei auch grundsätzlich erörtert, sagt er, doch der Kommunalaufsicht zufolge fehle es an einem solchen „substanziellen und belastbaren Konzept“. Dieses detailliert zu erarbeiten, auch wenn die Frage nach der grundsätzlichen Rückübertragung noch nicht geklärt ist, hält der Bürgermeister allerdings für vergebene Mühe seitens der Stadt und der ehrenamtlichen Vereine.

Alle Beteiligten streben nun eine gemeinsame Lösung an, die dafür sorgen soll, dass der Beschluss bis Ende November doch nicht aufgehoben werden muss. Dazu ist zeitnah ein Treffen zwischen den beiden Bürgermeistern und der Kommunalaufsicht geplant. „Wenn es da zu keiner Einigung kommt, dann werde ich in der Ratssitzung mit der Verbandsgemeinde weitere Schritte einleiten. Ich werde dann die Einlegung von Rechtsmittel empfehlen“, kündigt Fehr auf GA-Anfrage an.

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