Kläger geht in Berufung Gericht weist Klage gegen Linzer Krankenhaus ab

KOBLENZ · Die Enttäuschung über das Urteil steht Hans-Josef Kreutz ins Gesicht geschrieben. Denn die 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz hat seine Klage gegen die Angela-von-Cordier-Stiftung, Trägerin des Franziskus-Krankenhauses in Linz als unbegründet abgewiesen.

Seit dem 67-jährigen Bad Breisiger, der mittlerweile in Bad Münstereifel lebt, eine Knieprothese eingesetzt wurde, leidet er unter einem nahezu steifen Bein. Seine Beschwerden sind seiner Meinung nach die Folge eines Operations- beziehungsweise "groben Behandlungsfehlers", weshalb er das Krankenhaus unter anderem auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von "mindestens 20.000 Euro" verklagt hatte.

Außerdem forderte er vom Krankenhaus, "sämtliche künftigen immateriellen sowie alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden zu ersetzen". Die Operation liegt nunmehr fast fünf Jahre zurück. Nach einem Arbeitsunfall hatte sein Hausarzt damals einen Knorpelschaden diagnostiziert und ihn ans Linzer Krankenhaus überwiesen.

Dort hatte man ihm zu einer Knieprothese geraten. Nach der Operation litt er unter anderem unter einer erheblich eingeschränkten Bewegungsfähigkeit des Knies, einer Arthrofibrose (eine krankhafte Vermehrung von Bindegewebe) und Schmerzen. Die Beschwerden hätten gut drei Monate nach dem ersten Eingriff eine zweite Operation in einem Mechernicher Krankenhaus notwendig gemacht, im Zuge derer die in Linz eingesetzte Prothese durch eine neue ersetzt wurde.

Doch auch nach der sogenannten Revisionsoperation ist das Knie nahezu steif geblieben. Vor Gericht behauptete Hans-Josef Kreutz, von den Krankenhausärzten nicht in ausreichendem Maße über die Risiken einer derartigen Operation aufgeklärt worden zu sein. Stattdessen habe man ihm versichert, dass er mit einer Prothese wieder "springen könne wie ein junges Reh". "Hätte ich gewusst, dass mein Knie steif bleiben könnte, hätte ich den Aufklärungsbogen niemals unterschrieben", hatte der 67-Jährige vor Gericht betont.

Vor vier Wochen trafen sich die streitenden Parteien vor Gericht. Das Krankenhaus hatte beantragt, die Klage abzuweisen. Begründung: Die Operation im April 2008 sei lege artis, also nach den Regeln ärztlicher Kunst durchgeführt worden. Die bei der Revisionsoperation festgestellte Außendrehung der eingesetzten Prothese sei nicht auf die Erstoperation zurückzuführen.

Eine Fehlrotation dieser Größenordnung sei auch bei sorgfältiger Operationsplanung und -technik nicht vermeidbar. Und: Die festgestellte Arthrofibrose sei eine "schwerwiegende, schicksalhafte Komplikation und nicht Folge eines mechanischen Problems". Auch sei der Kläger sehr wohl über mögliche Risiken eines derartigen Eingriffs aufgeklärt worden.

"Nach Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme hat die Kammer keinen Behandlungsfehler ... erkennen können", heißt es in der Urteilsbegründung. Dies belegten zudem zwei Gutachten. Demnach haben sich weder Anhaltspunkte für eine "fehlerhafte Implantation der Knieprothese" noch für ein "mechanisches Problem bei der Erstimplantation" ergeben. Vielmehr sei die Operation ordnungsgemäß erfolgt und habe nicht zu den aktuellen Beschwerden geführt.

Darüber hinaus sei dem Krankenhaus der Nachweis gelungen, dass "der Kläger ordnungsgemäß über mögliche Risiken und Komplikationen der Operation aufgeklärt wurde". Hans-Josef Kreutz will sich mit dem Urteil nicht abfinden. Er hat angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

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