Bedenken der Kommunalaufsicht Freibadgelände in Unkel geht zurück an die Stadt

UNKEL · Der Verbandsgemeinderat hat einer Rückübertragung des Unkeler Freibadgeländes an die Stadt zugestimmt. Die Kommunalaufsicht äußert Bedenken an der kostenlosen Übertragung.

Mit Mehrheit hat der Verbandsgemeinderat Unkel auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der kostenlosen Rückübertragung des Freibad-Grundstücks an die Stadt Unkel zugestimmt. Verbunden wurde dies im erweiterten Beschluss mit dem Zusatz, dass der bei einem späteren Verkauf der Parzellen erzielte Erlös – abzüglich der von der Stadt Unkel getätigten Investitionen – zur Hälfte in die Kasse der Verbandsgemeinde fließen soll. Das soll notariell festgelegt werden.

Wie mehrfach berichtet, hatte die Stadt just dasselbe Areal 1975 kostenlos an die Verbandsgemeinde (VG) übertragen. Die Rahmenbedingungen haben sich seitdem erheblich geändert: Ein Freibad gibt es nicht mehr. Und geht es nach dem Willen des Vereins „Gemeinsam für Vielfalt“, soll auf der unansehnlichen Freibad-Brache ein Integrationsprojekt verwirklicht werden. Anders als es das aktuelle Abstimmungsergebnis im VG-Rat mit 19 Ja-, fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen vermuten ließ, war der Beschluss für die kostenlose Rückübertragung keine leichte Geburt.

Für das Gros der CDU sprach vielmehr vieles dagegen. „Wir müssen auch die Interessen der drei anderen Kommunen im Blick behalten“, sagte Fraktionssprecher Stefan Schmitz. Trotzdem rang man sich zu dem erweiterten Beschluss zu, obwohl die Kommunalaufsicht in ihrer Stellungnahme zu einem anderen Ergebnis gekommen war.

"Kostenlose Übertragung nicht möglich"

Die hatte Anfang des Monats wissen lassen, dass die Gemeinde „Vermögensgegenstände grundsätzlich nur zum Verkehrswert veräußern“ dürfe. Das Reizwort hier lautet Verkehrswert: Der wäre in Gänze wohl nur zu erzielen, wenn die Flächen komplett an einen Investor gingen. Zwar könne der Umstand, dass der Betrieb des Freibades bereits seit 2006 eingestellt sei, als Sonderfall angesehen werden, so die Kommunalaufsicht weiter. Aber die VG habe ja auch seitdem sämtliche Kosten für das Gelände getragen – und damit alle VG-Kommunen. „Eine kostenlose Übertragung des Geländes ist vor diesem Hintergrund aus unserer Sicht nicht möglich“, so die Kommunalaufsicht.

Auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilte auf Nachfrage der Kommunalaufsicht vom Grundsatz diese Rechtsauffassung. Aber, darauf wies VG-Bürgermeister Karsten Fehr in der Sitzung hin: Die ADD sagte auch, dass es sich bei dem entsprechenden Paragraf der Gemeindeordnung nicht um ein absolutes, sondern nur ein grundsätzliches Verbot handele. Die Formulierung „in der Regel“ lasse Ausnahmen zu, so Fehr.

Fehr sieht keinen Rechtsbruch

„Wir sollten einen Beschluss vertagen, bis mit der Kommunalaufsicht eine rechtssichere Lösung gefunden wurde, anstatt mit dem Kopf durch die Wand zu gehen“, so Schmitz. Fehr sah keinen Rechtsbruch: Hebe die Kommunalaufsicht den Beschluss auf, habe man vor dem Verwaltungsgericht gute Chancen.

„Die Integrationswerkstatt hat eine von knapp 500 Bürgern unterschriebene Petition für die Einrichtung eines Begegnungszentrums eingereicht. Wenn der VG-Rat, dessen Mitglieder überwiegend aus den anderen drei Kommunen kommen, durch einen klaren Beschluss ein weiteres starkes Signal setzt, wird die Kommunalaufsicht kaum gegen das Votum der Bürger angehen“, bewegte Fehr die Mehrheit dazu, dem erweiterten Beschluss zuzustimmen.

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