Satzung von Stadtrat beschlossen Altstadtsanierung in Unkel kann beginnen

UNKEL · Der Unkeler Stadtrat hat eine Satzung zur Entwicklung der Altstadt beschlossen. Eigentümer können für private Sanierungsmaßnahmen einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro bekommen.

 Kurzfristig aufgewertet wurde die sanierungsbedürftige Altstadt im Januar durch Künstlerin Martine Seibert Raken.

Kurzfristig aufgewertet wurde die sanierungsbedürftige Altstadt im Januar durch Künstlerin Martine Seibert Raken.

Foto: Frank Homann

Das Sanierungsgebiet Unkeler Altstadt auf der Grundlage des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (Isek) ist nun auch formell festgelegt. Der Stadtrat hat die Satzung für das 17,5 Hektar große Gebiet, für das es einen Finanzierungsbedarf von insgesamt rund 5,9 Millionen Euro gibt, einstimmig beschlossen.

Danach werden die Kosten für Einzelmaßnahmen der Kommune zu 75 Prozent aus Landes- und Bundesmitteln bezuschusst. Bei Straßenbaumaßnahmen wird nur der Gemeindeanteil gefördert, der nicht durch Anliegerbeiträge abgedeckt ist.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Nord in Koblenz habe in Abstimmung mit dem Mainzer Innenministerium dem Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen des Isek für das Sanierungsgebiet Altstadt Unkel zugestimmt, ebenso der Kosten- und Finanzierungsübersicht, hatte Stadtbürgermeister Gerhard Hausen zuvor die Mandatsträger informiert. Die ADD bitte darum, die notwendigen Beschlüsse zügig zu fassen.

Maximal 30.000 Euro für private Sanierungsmaßnahmen

Unisono stimmten die Ratsmitglieder auch dem Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen zu. Einstimmig sprachen sie sich zudem für die Sanierungssatzung aus. Außerdem stimmte der Stadtrat der Modernisierungsrichtlinie zu, welche die Förderung von privaten Sanierungsmaßnahmen im Erneuerungsgebiet regelt.

Wie Hausen erklärte, ist die anteilige Kostenerstattung für private Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt als Teil der Städtebauförderung eine freiwillige Leistung der Stadt, auf die kein Rechtsanspruch besteht, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden. „Eine finanzielle Unterstützung wird auf Antrag gewährt. Die Kosten werden, bezogen auf die zu berücksichtigenden Ausgaben, maximal zu 40 Prozent erstattet. Die Höchstförderung beträgt jedoch 30.000 Euro“, informierte Hausen.

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