Beiträge für den Straßenausbau Politik in Erpel stimmt gegen ein Bürgerbegehren

ERPEL · Der Hauptausschuss in Erpel hat die Zulässigkeit eines Entscheids gegen die „Wiederkehrenden Ausbaubeiträge“ bei einer Gegenstimme abgelehnt.

Bei nur einer Gegenstimme hat sich der Erpeler Hauptausschuss gegen die Zulassung eines Bürgerbegehrens zum Thema Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. Kritiker wollen der sogenannten „Wiederkehrenden Ausbaubeiträge“ ein Bürgerbegehren anstrengen, damit die Gemeinde bei ihrer bisherigen Fall-zu-Fall-Abrechnung von Anliegerbeiträgen bleibt. Die wiederkehrenden Beiträge würden im Gegensatz dazu auf alle Bürger umgelegt, ähnlich wie etwa Kanalgebühren. Das Votum des Ausschusses muss der Rat bestätigen.

Die Kanzlei Jeromin/Kerkmann hatte empfohlen, das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative zum Thema „Wiederkehrende Beiträge (WKB) – Verkehrsanlagen“ als rechtlich unzulässig abzulehnen. Der Ausschuss folgte dem – unter anderem verfolgt von den Sprechern der Bürgerinitiative Erich Sieberz, Adam Udich und Cornelius Veithen sowie vielen Bürgern.

Zur Not vor das Verwaltungsgericht

Die waren mit der Entscheidung der Mandatsträger nicht einverstanden. Obwohl die Anhörung im Gemeinderat erfolgen muss, gab Bürgermeisterin Cilly Adenauer der Initiative auch im Ausschuss Gelegenheit, Stellung zu nehmen. „Die Abrechnung ist nicht nur komplizierter, sie verteilt die Belastungen auch ungerecht. Regieren Sie bitte nicht am Bürgerwillen vorbei und stimmen Sie dem Bürgerentscheid zu“, so Veithen.

Wenn dieser vom Gemeinderat abgelehnt würde, hätten die Mitglieder ihr Mandat „nicht verdient“, so Sieberz. Und Udich ergänzte: „Auch wir haben eine Kanzlei beauftragt, die Zulässigkeit zu prüfen, und die ist zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen.“ Udich führte unter anderem an, der von der Verwaltung beauftragte Fachanwalt gehe von einer veralteten Rechtslage in der Gemeindeordnung aus. Udich kündigte an, bei Ablehnung des Bürgerbegehrens eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen zu wollen und ein neues Bürgerbegehren anzustrengen, das bis 20. Juli eingereicht werden kann.

Große Diskussion

„Die Wiederkehrenden Ausbaubeiträge sind laut Ratsbeschluss vom 20. April 2016 Fakt und durch ein Bürgerbegehren nicht mehr angreifbar. Es geht also nur noch um die Satzung“, erklärte Verbandsgemeindebürgermeister Karsten Fehr. Eine Möglichkeit, das Begehren generell zuzulassen, sehe er nicht: Es sei nicht zu erkennen, wogegen sich die BI konkret wende. Damit man nicht weiter „aneinander vorbei rede“, lud er Vertreter der Initiative zum Gespräch mit der Gemeinde ein, bei dem er vermitteln will.

Bei einigen Zuhörern sorgte der Beschluss für großen Ärger. „Sie haben für uns zu stimmen, nicht für sich“, so ein Vorwurf. Dass man mit der Regelung nicht die Meinung aller treffen würde, sei den Mandatsträgern bewusst, so Adenauer. Aber: „Wir haben uns intensiv informiert, dann sechs lange Abende beraten und erst dann entschieden.“

Von persönlichen Anfeindungen und bewusst falschen Wiedergaben seiner Ausführungen sprach Ratsmitglied Günter Hirzmann. „Bis auf zwei Mandatsträger sind wir alle als Immobilienbesitzer von der neuen Regelung selbst betroffen“, sagte er. Man habe sich nicht zuletzt für wiederkehrende Beiträge entschieden, weil die extrem hohen Einmalbeiträge in einer alternden Gesellschaft vor allem für ältere Hausbesitzer den Ruin bedeuten könnten.

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