Kommentar: Geheimnis der Verteidigung

Was hat sich die Verteidigung der Pflegemutter nur davon versprochen? Denn dass es der Wahrheitsfindung dient, ein siebenjähriges Kind so lange nach der Tat der Tortur einer Zeugenvernehmung auszusetzen, darf bezweifelt werden, wenn man das kindliche Erinnerungsvermögen kennt.

Aber das Gericht hatte keine Wahl: Es musste das kleine Mädchen vernehmen, nachdem sein Appell an die Verteidiger, darauf zu verzichten, ins Leere gelaufen war. Warum die Anwälte der Pflegemutter darauf beharrt hatten, obwohl die Aussagen der Kinder bei der Polizei aufgezeichnet, und diese Aufzeichnung bereits im Prozess vorgespielt worden waren, bleibt wohl ihr Geheimnis.

Genauso wie es ihr Geheimnis bleibt, warum sie immer wieder neue Anträge auf Aussetzung des Verfahrens stellt. Im März hatte die Verteidigung damit Erfolg, der Prozess musste völlig neu aufgerollt werden mit der Konsequenz, dass alle bis dahin gehörten Zeugen noch einmal die Belastung einer Vernehmung ertragen mussten.

Auch wenn die Prozessordnung diese Möglichkeiten der Aussetzung vorsieht, um den Angeklagten ein faires Verfahren zu gewährleisten, so mag doch bezweifelt werden, dass in diesem Fall die Angeklagten von mittlerweile insgesamt mehr als 30 teuren und auch für sie belastenden Prozesstagen profitieren.

Nun hat die Verteidigung eingelenkt und erspart zwei Kindern die Vernehmung vor Gericht. Für ein als Zeuge geladenes Kind aber kommt das zu spät.

[ zum Artikel ]

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort