Landgericht Köln Dreieinhalb Jahre Haft für tödlichen Schuss mit „Pfefferpistole“

Archiv Köln · Nach einem Nachbarschaftsstreit mit tödlichem Ausgang hat das Kölner Landgericht einen Mann am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

 Der Angeklagte (l) und sein Anwalt Gottfried Reims (r) warten im Landgericht auf den Beginn ihres Prozesses.

Der Angeklagte (l) und sein Anwalt Gottfried Reims (r) warten im Landgericht auf den Beginn ihres Prozesses.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Nach Überzeugung der Richter hatte der 26-jährige Deutsche dem Opfer mit einer sogenannten Pfefferpistole aus höchstens 30 Zentimetern Entfernung ins Gesicht geschossen. Der 30-Jährige starb wenige Tage nach der Tat im März 2018 im Krankenhaus. Das Urteil gegen den Immobilienkaufmann aus Bergisch Gladbach erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Zwischenzeitlich war auch geprüft worden, ob die Tat gegen den gebürtigen Marokkaner  einen rassistischen Hintergrund hatte.

Pfefferpistolen sind gasbetrieben und frei verkäuflich. Sie sind eigentlich als Tierabwehrgerät gedacht, etwa zur Selbstverteidigung gegen aggressive Hunde. Der von dem Gerät mit 650 Stundenkilometern abgefeuerte Reizstoffstrahl zerfetzte das Auge des Opfers und drang rund zehn Zentimeter tief in das Gehirn ein.

Hintergrund der Tat war eine Serie von Sachbeschädigungen an Fahrzeugen in der Nachbarschaft. Laut Urteil hielt der Angeklagte das spätere Opfer für den Verursacher. Um Beweise gegen ihn zu sammeln, hatte der Angeklagte am Tattag dessen Haus beobachtet und fotografiert. Dadurch fühlte sich der 30-Jährige provoziert und versetzte dem Angeklagten zwei Faustschläge. Dieser gab daraufhin zunächst einen Schuss auf den Oberkörper seines Kontrahenten ab, wobei er laut Urteil in Notwehr handelte.

Als der 30-Jährige dann aber wegging, sei der Angeklagte ihm gefolgt und habe ihm ins Gesicht geschossen. Dieser Schuss war nach Überzeugung der Kammer nicht mehr von Notwehr gedeckt. Vielmehr habe der Angeklagte den Nachbarn belehren wollen, dass dieser ihn nicht ungestraft angreifen könne. Der Angeklagte hätte „den tödlichen Erfolg seines Handelns voraussehen können“, sagte der Richter. Jedoch habe er nicht die Absicht gehabt, den anderen Mann zu töten.

(dpa)
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