Urteil in Köln Sozialarbeiter erstochen: Sieben Jahre Haft für Angeklagten

KÖLN · Nach dem gewaltsamen Tod eines Sozialarbeiters hat das Landgericht Köln einen Angeklagten zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Das Gericht ordnete für den 54-Jährigen Maßregelvollzug an.

Die Richter sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Wohnungslose den Sozialarbeiter im August 2015 in einem Kölner Männerwohnheim erstochen hatte. Der 54-Jährige hatte sich darüber aufgeregt, dass ihm sein Platz in dem Heim gekündigt werden sollte.

Der langzeitarbeitslose Angeklagte hatte jahrelang in verschiedenen Obdachlosenheimen gelebt und war dort immer wieder mit Bewohnern und Mitarbeitern in Streit geraten. Auch in dem Heim der Heilsarmee, in dem die Tat geschah, wurde der Einzelgänger mehrfach ausfallend.

Nachdem er einen Mitbewohner mit einem Besteckmesser bedroht hatte, beschlossen die Verantwortlichen, ihn vor die Tür zu setzen. Bei einem Gespräch im Büro des zuständigen Sozialarbeiters zog der Angeklagte ein Messer und stach elfmal auf den 52-Jährigen ein. Das Opfer starb im Krankenhaus.

Nach Ansicht eines psychiatrischen Gutachters leidet der 54-Jährige unter einer paranoiden Persönlichkeitsstörung. Deshalb sei seine Steuerungsfähigkeit bei der Tat vermindert gewesen. Die Richter folgten der Auffassung des Gutachters, wonach von dem Angeklagten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Deshalb sei er für unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. (dpa)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort