Silvester 2018 Privates Feuerwerk in Köln weiterhin erlaubt

KÖLN · Ein Kölner forderte aufgrund der hohen Feinstaubbelastung zum Jahreswechsel ein Verbot privater Feuerwerke an Silvester in Köln. Am Dienstag entschied der Beschwerdeausschuss der Stadt.

Die Entscheidung war absehbar, seit Dienstagabend ist sie offiziell. Der Beschwerdeausschuss der Stadt Köln hat einen Antrag eines Bürgers abgelehnt, der aufgrund der hohen Feinstaubbelastung ein Verbot des Feuerwerks zu Silvester in der Domstadt forderte. In Zeiten, in denen Fahrverbote ausgesprochen würden, passe das nicht, argumentierte er.

"Für das gewünschte Verbot besitzt nur der Bund die Gesetzgebungskompetenz", teilt das Kölner Umwelt- und Verbraucherschutzamt auf GA-Anfrage mit. Das Sprengstoffgesetz erlaubt es allen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerkskörper abzubrennen.

Ausnahmen bestätigen aber auch diese Regel: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden darf auch an Silvester kein Feuerwerk gezündet werden. Einen besonderen Status genießt auch der Kölner Dom. "Zum Schutz des Doms besteht in dessen unmittelbarer Umgebung sogar ein Mitführverbot von Feuerwerkskörpern", teilt die Stadt mit. Den Antrag des Bürgers nahm man zum Anlass, um die Verwaltung zu beauftragen, ob es künftig zusätzlich zum Dom weitere Schutzzonen geben könnte.

Auch wenn der Bürgerantrag abgelehnt wurde, so ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Feinstaubbelastung in der Silvesternacht in der Regel besonders hoch ist. Das Bundesumweltamt schätzt, dass zum Jahreswechsel rund 5000 Tonnen Feinstaub durch Feuerwerkskörper freigesetzt werden. Das entspricht etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr freigesetzten Feinstaubmenge.

Zum Jahreswechsel 2016/17 wurde der erlaubte Feinstaub-Tagesmittelwert an der Messstation Clevischer Ring von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter um zehn Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten. Ein Jahr später lag mit 31 Mikrogramm pro Kubikmetern keine Überschreitung vor. "Dies lässt sich durch eine turbulentere Wetterlage im Vergleich zum Jahreswechsel 2016/17 erklären", so das Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Der festgeschriebene Tagesmittelwert darf darüber hinaus an 35 Tagen im Jahr überschritten werden.

Wenngleich ein mögliches Feuerwerksverbot nicht in den Händen der Stadt liegt, so könnte das letzte Wort in der Causa noch nicht gesprochen sein: "Das Abbrennen von Feuerwerken zum Jahreswechsel ist eine weltweite Tradition. In einigen benachbarten europäischen Ländern ist zu beobachten, dass Feuerwerke zentral abgebrannt werden, und das Zünden von privaten Feuerwerken untersagt ist. Inwieweit sich dies in Deutschland durchsetzt, ist nicht absehbar", teilt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt abschließend mit.

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