Gerichtsurteil Pappelstreit endet mit einem Vergleich

EUSKIRCHEN/BONN · Für die unerlaubte Fällung von 70 Bäumen muss ein Bauer aus Großbüllesheim 1000 Euro an seinen Nachbarn zahlen. Anfangen hatte es alles mit einer mutmaßlichen Grenzverletzung vor einigen Jahren.

Es ging schon hoch her im Pappelstreit vor dem Bonner Landgericht. 70 Bäume hatte – wie berichtet – der Bauer Willi X. (Name geändert) aus Großbüllesheim in einer Nacht- und Nebelaktion auf dem Acker seines Nachbarn gefällt. Und weil er sich im Recht fühlte, tauchte Willi X. am Morgen des 4. Februar 2017 beim Nachbarn auf und verkündete zudem stolz sein unrechtmäßiges Treiben: „Deine Pappeln sind endlich weg.“ Das hinterlassene Schlachtfeld hatte der Eigentümer auf Fotos gebannt und es der Richterin vorgelegt. Für diesen unerlaubten Kahlschlag hatte er in einer Zivilklage 6787,03 Euro Schadensersatz gefordert: Allein der Holzwert seiner 70 gefällten Pappeln betrage 1400 Euro; weitere 5000 Euro wollte er für die Wiederherstellung seines Grundstücks haben.

Die beiden Grundstücksnachbarn haben sich jetzt vor der 17. Zivilkammer des Bonner Landgerichts die Hand gereicht: In einem Vergleich erklärte sich Bauer Willi X. schließlich bereit, dem geschädigten Nachbarn 1000 Euro zu zahlen. Darüber hinaus hat er sich verpflichtet, die gefällten Stämme und Baumstümpfe zu entsorgen, sämtliches Wurzelwerk auszuheben, die tiefen Löcher mit Mutterboden aufzufüllen und wieder einzusäen, sodass der Acker wieder „tipptopp“ aussieht.

Zu wenig Licht auf dem Acker

Für den Bauern war das Einlenken schwer. Denn der ganze Ärger habe ja mit einer Grenzverletzung des Klägers angefangen. Dieser habe die Pappeln fünf Jahre zuvor unerlaubterweise viel zu nah – nur 50 Zentimeter – an der Grundstücksgrenze gepflanzt. Hierdurch habe sein Acker, den er verpachtet hatte, zu wenig Licht bekommen, auch sei dem Boden die Feuchtigkeit entzogen worden.

Die Ernte seines Pächters, der sich auf Kartoffeln und Stiefmütterchen spezialisiert hatte, sei in den vergangenen zwei Jahren um fast die Hälfte zurückgegangen. Als er seinen Nachbarn darauf angesprochen habe, so Willi X., hätte dieser ihm in die Hand versprochen, seine Pappeln selber zu fällen. Aber daraus sei nichts geworden. Als auch ein Schlichtungsverfahren bei einer Schiedsfrau zu keinem Ergebnis kam, habe er die Motorsäge angesetzt.

„Das war nicht in Ordnung“, machte die Bonner Richterin dem verklagten Willi X. deutlich. Er könne nicht einfach zur Säge greifen und auf Nachbars Acker Selbstjustiz üben. Er hätte das vor Gericht klären müssen. Um die Kosten für den verklagten Bauern jedoch in Grenzen zu halten, schlug sie den Vergleich vor. Willi X. ging zähneknirschend darauf ein. Auch um des lieben Friedens willen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Eine Chance wert
Kommentar zum E-Bike-Projekt im Rhein-Sieg-Kreis Eine Chance wert