Prozess vor dem Landgericht Bonn Mann nach Vergewaltigung in Pflegeheim in Psychiatrie eingewiesen

Bonn/Euskirchen · Er ist eine Gefahr für Frauen: Das Bonner Landgericht ordnet dauerhafte Unterbringung eines 49-Jährigen in der Psychiatrie an. Der hirngeschädigte Mann hat in einem Euskirchener Pflegeheim eine Bewohnerin vergewaltigt.

Der Mann war ein aufdringlicher Charmeur, er flirtete ungebremst und besuchte die Mitbewohnerinnen des Pflegeheims ungefragt in ihren Zimmern, die – aus Sicherheitsgründen – stets unabgeschlossen waren. Einige Frauen ließen sich die erotischen Anzüglichkeiten zunächst gefallen, aber bald wurde der 49-jährige Bewohner übergriffig, aggressiv, manchmal auch brutal. Grenzen respektierte er nicht.

Im September 2016 vergewaltigte er schließlich eine 49-jährige Mitbewohnerin, die unter einer schweren Nervenkrankheit leidet, in ihrem Bett. Vier Monate später stellte er einer 53-Jährigen nach, die nach zwei Schlaganfällen in einem Rollstuhl sitzt, und zog sich vor ihr aus. Der Bewohnerin gelang es, in den Wäschekeller zu flüchten, wo sie sich aus Angst vor dem Mann zwei Tage versteckt gehalten hatte, bevor sie sich einer Schwester anvertraute. Nach diesem Vorfall im Januar 2017 war der Bewohner vorläufig weggesperrt worden.

Das Bonner Landgericht hat jetzt die endgültige Unterbringung des 49-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Für die Vergewaltigung und exhibitionistischen Handlungen jedoch war er nicht zu verurteilen. Durch einen hirnorganischen Schaden habe er seinen gesteigerten Sexualtrieb nicht steuern können, hieß es im Urteil der 1. Großen Strafkammer. Deswegen, so Vorsitzender Jens Rausch, habe der Mann ohne Schuld gehandelt, jedenfalls sehr eingeschränkt.

Persönlichkeit dramatisch verändert

Der einstige Mediengestalter und Handballtrainer hatte 2003 nach der Beerdigung eines Freundes exzessiv getrunken, sich mit 2,8 Promille ans Steuer gesetzt und war auf einen Sattelschlepper aufgefahren: Über eine halbes Jahr lag er im Koma und musste sämtliche Körperfunktionen, auch das Sprechen, wiedererlernen. Durch die nachhaltige und dauerhafte Schädigung von Hirnarealen habe sich – laut Gutachten – die Persönlichkeit des Mannes seitdem dramatisch verändert.

Im Jahr 2014 kam der 49-Jährige in ein Pflegeheim im Kreis Euskirchen – und mischte mit seiner ungebremsten, auch aggressiven Art die Station für psychiatrische Fälle auf. Mit der jüngeren, später vergewaltigten Patientin befreundete er sich sogar, sie waren zeitweise ein Paar gewesen. Da er jedoch auch zu anderen Damen Kontakt hatte, zog sich die 49-Jährige enttäuscht zurück. „Hau ab. Ich habe Dich nicht mehr lieb“, versuchte sie seine erneuten Avancen abzuwehren. Was ihr nicht gelang. Für den Angeklagten jedoch ging es, so die Bonner Richter, ausschließlich darum, sein Triebverlangen auszuleben. Für ihn sei nicht vorstellbar, dass jemand sein sexuelles Ansinnen nicht erwidert.

Von dem Mann gehe eine große Gefahr für andere Menschen aus, vor allem für Frauen, hieß es schließlich im Urteil. Daher müssten sie vor ihm dauerhaft geschützt werden.

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