Verstoß gegen Markenrechte von Haribo Landgericht Köln verbietet Verkauf von Lindt-Teddy

Köln · Friedlich soll sie sein, die Weihnachtszeit, und süß wie Schokolade. Doch wenn es um den "Goldbären" und den "Schoko-Teddy" geht, dann hat alle Festtagsstimmung ein Ende: Im Streit um Markenrechte erzielt Haribo nun einen Etappensieg gegen Lindt.

Eigentlich sehen sie sich gar nicht ähnlich, der Goldbär von Haribo und der Teddy von Lindt Sprüngli. Der Bonner Fruchtgummi-Spezialist möchte den Verkauf des Schoko-Bären der Schweizer Konkurrenz wegen Verletzung von Markenrechten verbieten lassen. Über den montagelangen Krieg im Süßwarenregal haben nun die Richter ein Machtwort gesprochen: Der Teddy muss aus dem Regal.

Das Kölner Landgericht untersagte am Dienstag dem Schweizer Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen Markenrechte von Haribo den Verkauf des Schokobären. Doch was überhaupt sind die Hintergründe des Streits, der juristisch wahrscheinlich in die nächste Runde gehen wird. "Wenn etwas von Herzen kommt, sagt man es am schönsten mit dem neuen Teddy von Lindt", wirbt der Schweizer Chokolatier für sein Produkt.

Diese Botschaft findet man bei Haribo gar nicht lustig. Firmen-Sprecher Marco Alfter betont: "Im Regal steht der Goldhase von Lindt, daneben der Bär in Goldfolie mit rotem Halsband, genauso wie unser Goldbär". Da denke doch jeder gleich an den Haribo-Goldbären. Aber der ist gar nicht aus Schokolade, sondern besteht aus Fruchtgummi, könnte man einwenden - könnte man.

Zum Verwechseln ähnlich oder nicht - Haribo geht es um mehr, nämlich um ein Firmenimage. Der Goldbär wird als Synonym für eine ganze Firma gesehen und steht für ihre Erzeugnisse. Beim Gerangel um Marktpositionen in der Branche ist viel Geld im Spiel. Nach Angaben der "Lebensmittelzeitung" rangieren die Bonner weltweit mit einem geschätzten Umsatz von 1,8 Milliarden Euro (2011) auf Rang sieben der Süßwarenhersteller.

Zahlen nennt Haribo nicht. Praktisch gleichauf folgt Lindt auf Rang acht. Im Streit mit den Schweizern berufen sich die Bonner darauf, dass Haribo sowohl das Wortmarkenrecht "Goldbär" als auch das Bildmarkenrecht an dem gelben Bären mit der roten Schleife besitzt. In der Bevölkerung habe der Goldbär schließlich einen 95-prozentigen Bekanntheitsgrad, heißt es.

Und das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation: Beim Anblick des Schoko-Goldbären von Lindt mit roter Schleife, dem Teddy, werde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo hergestellt, befand das Gericht, ließ aber Berufung beim Oberlandesgericht Köln zu. Mit dem Streit um Markenrechte hat Lindt bislang keine guten Erfahrungen gemacht.

Seit Jahren prozessiert das Unternehmen gegen die bayerische Confiserie Riegelein und deren goldenen Hasen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht in Frankfurt die Klage abgewiesen und keine Revision zugelassen. Dagegen versucht Lindt beim Bundesgerichtshof BGH vorzugehen. Ähnlich erfolglos war kürzlich auch der Lebensmittelriese Dr. Oetker. Er wollte seinen Fleckenpudding "Paula" gegen die Konkurrenz "Flecki" des Discounters Aldi Süd verteidigen. Dr. Oetker verlor in zwei Instanzen und gab auf.

Im Fall "Teddy" vs. "Goldbär" mussten die Kölner Richter eine besonders knifflige Frage beantworten, nämlich inwieweit eine Wortmarke mit einem dreidimensionalen Objekt kollidiert. Hierzu gebe es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung, erläuterte das Gericht. Aber der BGH habe einen Verstoß für möglich gehalten, wenn nicht nur eine Übereinstimmung im Motiv vorliege, sondern für die Verbraucher ein Wort wie "Goldbär" die naheliegende Bezeichnung sei.

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