Nach Freispruch für JVA-Beamte Kölner Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Köln · Nach dem Freispruch für zwei Justizvollzugsbeamte, die wegen Gefangenenbefreiung angeklagt waren, hat die Kölner Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher am Mittwoch.

 Das Gebäude des Land- und Amtsgerichtes in Köln.

Das Gebäude des Land- und Amtsgerichtes in Köln.

Foto: Henning Kaiser/Archiv

Die beiden Beamten hatten einen verurteilten Sexualstraftäter bei einem Ausgang nach Köln begleitet. Dort flüchtete der Mann aus einem Brauhaus - die Beamten hatten ihn allein zur Toilette gehen lassen. Das Kölner Amtsgericht sprach die Mitarbeiter der JVA Aachen am vergangenen Freitag frei: Sie hätten zwar schlampig gehandelt, dem Gefangenen aber nicht vorsätzlich die Flucht ermöglicht. Die Staatsanwaltschaft dagegen sah einen Vorsatz gegeben und hatte für die Angeklagten Bewährungsstrafen von 15 und 18 Monaten gefordert.

Wenn die Berufung aufrechterhalten wird, muss der Fall vor dem Landgericht neu aufgerollt werden. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ über die Berufung berichtet. (dpa)

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