Schusswechsel auf dem Großmarkt Klage gegen das Land nach SEK-Einsatz in Köln

Köln · Der Gemüsehändler Karim P. ist vor sechs Jahren bei einem SEK-Einsatz auf dem Kölner Großmarkt schwer verletzt worden. Er verklagt das Land NRW nun auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

In Saal 126 des Kölner Landgerichts ist am Dienstag ein Sichtschutz zwischen dem Zeugenplatz und dem Zuschauerbereich aufgebaut. Der SEK-Beamte, der als Zeuge gehört wird, erscheint mit einer Sturmhaube, seinen Namen nennt er nicht. Er wird als Polizeibeamter mit der Kennziffer 120 ins Protokoll aufgenommen.

Fast sieben Jahre ist es her, dass Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) bei einem Einsatz auf dem Gelände des Kölner Großmarkts einen weißen Audi R8 mit Schüssen regelrecht durchsiebten. 109 Schüsse waren es genau. Zu den Beamten gehörte auch der Mann mit der Kennziffer 120.

Der Fahrer des Wagens, Karim P., wurde sechs Mal getroffen und schwer verletzt. Weil er eine Waffe hatte und damals nach Überzeugung des Gerichts auch einen Schuss abgefeuert hatte, wurde er wegen versuchten Totschlags angeklagt – im August 2016 jedoch vor dem Kölner Landgericht freigesprochen. Der heute 57-Jährige bekam eine einjährige Bewährungsstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Bedrohung einer ehemaligen Angestellten.

Der Fall wird nicht nur das Landgericht noch einmal beschäftigen, weil Karim P. Revision gegen die Bewährungsstrafe eingelegt hat, eine Zivilkammer des Gerichts befasst sich nun ebenfalls damit: Karim P. verklagt das Land NRW auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 440.000 Euro.

Die Maßnahmen zum Schutz der Identität des Elitebeamten bringen zunächst die Verteidiger von Karim P. in Wallung. "Mein Mandant hat schreckliche Dinge erlebt", sagt Rechtsanwalt Stefan Peveling. Karim P. sehe sich immer wieder damit konfrontiert, dass die SEK-Beamten sich als "anonyme Staatsmacht" darstellen. Schon im ersten Verfahren hatten die Beamten nur vermummt ausgesagt. Doch der Vorsitzende Richter der Zivilkammer stellt klar: "Für den Zeugen ergibt sich ein erhöhtes Risiko als Spezialeinsatzkraft, wenn er zu erkennen ist."

Mehrere Schusswaffen bei Karim P. vermutet

Der 49-jährige SEK-Beamte schildert dem Gericht, wie der Einsatz im Sommer 2011 nach seiner Erinnerung abgelaufen ist. Die Spezialeinheit sollte Karim P. im Gebäude des Großmarkts festnehmen – sie waren angefordert worden, weil der Kaufmann angeblich mehrere Schusswaffen bei sich hatte und unter dem Einfluss von Kokain stand. Er soll seine Ehefrau und eine Angestellte bedroht haben. Karim P. verließ jedoch das Gebäude, bevor die SEK-Beamten es stürmten, und stieg in seinen weißen Audi. "Ich hörte dann einen Schusswechsel", sagt der Zeuge. Der Audi sei dann mit hoher Geschwindigkeit an ihm vorbeigefahren und habe eine geschlossene Schranke durchbrochen. "Die ist meterweit geflogen", sagt der Beamte. "Ich bin der Meinung, dass er eine Schusswaffe in seiner rechten Hand hielt, als er an mir vorbeifuhr."

Der Beamte sprang in sein Auto und verfolgte Karim P., der auf der Bonner Straße beschleunigte, dann wenden wollte und mit seinem Auto gegen eine Bordstein knallte. Der Beamte schoss Karim P. ins Gesicht. Da hatte P. die Waffe längst aus dem Fenster geworfen – was der Zeuge allerdings nicht gesehen hat, wie er sagt. "Für mich war klar: Wir müssen seine Weiterfahrt irgendwie stoppen. Es war schönes Wetter, die Straße voller Menschen." Karim P. habe schließlich eine Waffe gehabt, sei zugekokst gewesen und habe in einem PS-starken Auto gesessen. Karim P. kam damals schwer verletzt ins Krankenhaus, allein im Gesicht wurde er viermal operiert, insgesamt hatte er bisher ein Dutzend Operationen. Seine rechte Hand kann er kaum noch bewegen, wie er am Rande des Prozesses erzählt.

Polizisten nicht als solche zu erkennen

Die Verhältnismäßigkeit des SEK-Einsatzes war immer wieder Thema beim ersten Prozess. Die Kammer hielt Karim P. zugute, dass er er überhaupt nicht erkennen konnte, dass die Männer, die da auf ihn feuerten, Polizisten waren. Sie trugen keine Helme und keine Polizeiwesten, P. glaubte, überfallen zu werden. Er habe einen Schuss in Notwehr abgegeben, sagte er dem Gericht. Die Beamten hatten behauptet, Karim P. habe zuerst geschossen.

Anfang Februar will die Zivilkammer eine Entscheidung verkünden.

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