Rockerclub-Mitglied aus Euskirchen Keine Waffen für gewaltbereite Rockerbanden

Aachen · Dass Mitgliedern des Rockerclubs „Gremium MC“ der Waffenschein entzogen wird ist rechtens. Das wurde nun in Aachen entschieden. Einen Mann aus Euskirchen trifft dieser Beschluss.

Weil bestimmte Motorrad-Clubs als gewaltbereit gelten, darf den Mitgliedern der Waffenschein entzogen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Aachen und wies damit einen Eilantrag eines Mannes aus Euskirchen zurück. Ein Richter hatte dem Antragsteller wegen dessen Mitgliedschaft im dem Rockerclub „Gremium MC“ mehrere Waffenscheine entzogen.

Es sei wahrscheinlich, dass er Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwende oder sie Unberechtigten überlasse, erklärte das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Das Gericht begründete, dem Mann fehle die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit. Der Rockerclub „Gremium“ gehöre neben den „Hells Angels“, den „Bandidos“ und anderen zu den sogenannten „Outlaw Motorcycle Gangs“. Diese Gangs sind für die Polizei besonders relevant, da sie sich von anderen Motorradclubs abgrenzen, indem ihre Mitglieder häufig eine besondere Nähe zur organisierten Kriminalität zeigten, insbesondere zum Rotlichtmilieu sowie dem Drogen- und Waffenhandel. Die Mitglieder stünden in ihrem Selbstverständnis außerhalb des Gesetzes (als „Outlaws“).

Ihre Gewaltbereitschaft zeige sich durch eine hierarchische Gliederung mit klaren Befehlsstrukturen sowie einen „Ehrenkodex“ mit strengen, ungeschriebenen Regeln, der es Mitgliedern gebiete, einander in Konflikten notfalls auch mit Gewalt beizustehen, hieß es. „Gremium“ weist den Angaben nach die gleichen Strukturmerkmale auf, die das Bundesverwaltungsgericht veranlassten, bei Mitgliedern der „Bandidos“ die Waffenscheine zu entziehen.

Der Mann von „Gremium MC“ und auch sein Club, sei bisher nicht waffenrechtlich aufgefallen. Dies sei aber nicht entscheidend. Der Euskirchener kann gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen. Darüber entscheidet dann das Oberverwaltungsgericht in Münster. (ga)

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