Keine Strafe für Stauwender Kein Bußgeld für Geisterfahrer auf der A1 bei Köln

KÖLN · Mindestens 13 Autofahrer wendeten vor einem halben Jahr an einem Stauende am Kreuz Köln-Nord. Die Stadt Köln eröffnete Bußgeldverfahren. Nun erwartet die Fahrer doch keine Strafe.

Vor einem halben Jahr filmte eine Augenzeugin auf der A1 bei Köln-Niehl, wie zahlreiche Autofahrer verbotenerweise an einem Stauende wendeten. Nach Auswertung des Videomaterials konnte die Polizei Köln mehrere Kennzeichen der Geisterfahrer identifizieren. Die Stadt Köln eröffnete 13 Bußgeldverfahren. Nun hat die Verwaltung diese Verfahren wieder eingestellt, wie das Ordnungsamt in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Wer auf der Autobahn am Stauende wendet, wird zum Geisterfahrer und gefährdet damit sich und andere Verkehrsteilnehmer, warnte die Polizei Köln damals. Dass die Autofahrer nun doch keine Strafe erwartet, liegt an dem Videomaterial der Augenzeugin. Zwar konnten darauf die Kennzeichen identifiziert werden, nicht jedoch die jeweiligen Fahrer. Teilweise waren diese von Beifahrern verdeckt oder nur von hinten zu sehen. In anderen Fällen spiegelte sich die Sonne auf der Windschutzscheibe und machte die Fahrer dadurch unkenntlich.

Nach den rechtlichen Bestimmungen kann ein Bußgeldbescheid jedoch nur dann erfolgen, wenn die Täterschaft zweifelsfrei feststeht. Diese Voraussetzungen waren bei den Geisterfahrern auf der A1 nicht gegeben. Bei einer eindeutigen Identifizierung hätten den Fahrern ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg gedroht.

Unmittelbar nach den Vorfällen hatte die Polizei Köln diese entschieden verurteilt. "Dieses Verhalten ist schlichtweg unverantwortlich und rücksichtslos. In diesem Jahr verzeichnen wir auf den Autobahnen bereits 20 Verkehrsunfalltote", äußerte sich Martin Lotz, damaliger Leiter der Direktion Verkehr, im vergangenen September. "Auf der Autobahn gilt: Alles in eine Richtung. Darauf vertrauen auch alle. Ausnahmen davon kann es nur durch Anordnungen der Polizei geben", betonte Lotz. Die gefilmten Autofahrer hielten sich nicht an diese Regel und verließen die Autobahn wieder über die Auffahrt, über die sie zuvor gekommen waren.

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